Artikel 22 - Erstes Gesetz zur Bereinigung des Bundesrechts im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie und im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (1. BMWiuBMASBBG k.a.Abk.)

G. v. 19.04.2006 BGBl. I S. 894 (Nr. 18); Geltung ab 25.04.2006
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Artikel 22 Aufhebung der Anordnung zur Änderung der Preise für elektrischen Strom



(721-2-a)

Die Anordnung zur Änderung der Preise für elektrischen Strom vom 25. August 1948 (GVBI. RP I S. 312; BGBl. III 721-2-a) wird als Bundesrecht aufgehoben.



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