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Artikel 23 - Erstes Gesetz zur Bereinigung des Bundesrechts im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie und im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (1. BMWiuBMASBBG k.a.Abk.)

G. v. 19.04.2006 BGBl. I S. 894 (Nr. 18); Geltung ab 25.04.2006
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Artikel 23 Aufhebung der Verordnung über die Kontrolle von Einfuhren, die mit Marshallplanmitteln finanziert werden



(7401-1-1)

Die Verordnung über die Kontrolle von Einfuhren, die mit Marshallplanmitteln finanziert werden, in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 7401-1-1, veröffentlichten bereinigten Fassung wird aufgehoben.