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Artikel 23 - Erstes Gesetz zur Bereinigung des Bundesrechts im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie und im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (1. BMWiuBMASBBG k.a.Abk.)
Artikel 23 Aufhebung der Verordnung über die Kontrolle von Einfuhren, die mit Marshallplanmitteln finanziert werden
(7401-1-1)
Die Verordnung über die Kontrolle von Einfuhren, die mit Marshallplanmitteln finanziert werden, in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 7401-1-1, veröffentlichten bereinigten Fassung wird aufgehoben.
Die Verordnung über die Kontrolle von Einfuhren, die mit Marshallplanmitteln finanziert werden, in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 7401-1-1, veröffentlichten bereinigten Fassung wird aufgehoben.
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