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Artikel 27 - Erstes Gesetz zur Bereinigung des Bundesrechts im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie und im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (1. BMWiuBMASBBG k.a.Abk.)
Artikel 27 Aufhebung der Verordnung über den Prozentsatz der Ausgleichsabgabe nach dem Dritten Verstromungsgesetz für das Jahr 1992
(754-2-4)
Die Verordnung über den Prozentsatz der Ausgleichsabgabe nach dem Dritten Verstromungsgesetz für das Jahr 1992 vom 11. Dezember 1991 (BGBl. I S. 2197) wird aufgehoben.
Die Verordnung über den Prozentsatz der Ausgleichsabgabe nach dem Dritten Verstromungsgesetz für das Jahr 1992 vom 11. Dezember 1991 (BGBl. I S. 2197) wird aufgehoben.
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