Artikel 33 - Erstes Gesetz zur Bereinigung des Bundesrechts im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie und im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (1. BMWiuBMASBBG k.a.Abk.)

G. v. 19.04.2006 BGBl. I S. 894 (Nr. 18); Geltung ab 25.04.2006
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Artikel 33 Aufhebung des Gesetzes über Finanzhilfen des Bundes zur Förderung des Baues von Erdgasleitungen


Artikel 33 ändert mWv. 25. April 2006 ErdgasLeitBauFöG

(754-6)

Das Gesetz über Finanzhilfen des Bundes zur Förderung des Baues von Erdgasleitungen vom 29. Januar 1980 (BGBl. I S. 109), zuletzt geändert durch Artikel 130der Verordnung vom 25. November 2003 (BGBl. I S. 2304), wird aufgehoben.



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