Artikel 36 - Erstes Gesetz zur Bereinigung des Bundesrechts im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie und im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (1. BMWiuBMASBBG k.a.Abk.)

G. v. 19.04.2006 BGBl. I S. 894 (Nr. 18); Geltung ab 25.04.2006
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Artikel 36 Auflösung des Gesetzes zur Änderung des Montan-Mitbestimmungsgesetzes und des Mitbestimmungsergänzungsgesetzes



(801-9)

Die Artikel 3 und 5 des Gesetzes zur Änderung des Montan-Mitbestimmungsgesetzes und des Mitbestimmungsergänzungsgesetzes vom 21. Mai 1981 (BGBl. I S. 441), das durch Artikel 4 Abs. 3 des Gesetzes vom 20. Dezember 1988 (BGBl. I S. 2312) geändert worden ist, werden aufgehoben.



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