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Artikel 38 - Erstes Gesetz zur Bereinigung des Bundesrechts im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie und im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (1. BMWiuBMASBBG k.a.Abk.)
Artikel 38 Aufhebung des Gesetzes zur Einführung von Bundesrecht auf den Gebieten der Arbeitsbedingungen und des Familienlastenausgleichs im Saarland
(802-3)
Das Gesetz zur Einführung von Bundesrecht auf den Gebieten der Arbeitsbedingungen und des Familienlastenausgleichs im Saarland in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 802-3, veröffentlichten bereinigten Fassung wird aufgehoben.
Das Gesetz zur Einführung von Bundesrecht auf den Gebieten der Arbeitsbedingungen und des Familienlastenausgleichs im Saarland in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 802-3, veröffentlichten bereinigten Fassung wird aufgehoben.
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