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Artikel 39 - Erstes Gesetz zur Bereinigung des Bundesrechts im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie und im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (1. BMWiuBMASBBG k.a.Abk.)
Artikel 39 Aufhebung des Gesetzes über die Aufhebung von Vorschriften auf dem Gebiete des Arbeitsschutzes
(805-1)
Das Gesetz über die Aufhebung von Vorschriften auf dem Gebiete des Arbeitsschutzes in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 805-1, veröffentlichten bereinigten Fassung wird aufgehoben.
Das Gesetz über die Aufhebung von Vorschriften auf dem Gebiete des Arbeitsschutzes in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 805-1, veröffentlichten bereinigten Fassung wird aufgehoben.
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