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Artikel 40 - Erstes Gesetz zur Bereinigung des Bundesrechts im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie und im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (1. BMWiuBMASBBG k.a.Abk.)

G. v. 19.04.2006 BGBl. I S. 894 (Nr. 18); Geltung ab 25.04.2006
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Artikel 40 Aufhebung der Verordnung zur Einführung des Gesetzes über den Ladenschluss im Saarland



(8050-20-4)

Die Verordnung zur Einführung des Gesetzes über den Ladenschluss im Saarland in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 8050-20-4, veröffentlichten bereinigten Fassung wird aufgehoben.

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