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Artikel 40 - Erstes Gesetz zur Bereinigung des Bundesrechts im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie und im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (1. BMWiuBMASBBG k.a.Abk.)
Artikel 40 Aufhebung der Verordnung zur Einführung des Gesetzes über den Ladenschluss im Saarland
(8050-20-4)
Die Verordnung zur Einführung des Gesetzes über den Ladenschluss im Saarland in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 8050-20-4, veröffentlichten bereinigten Fassung wird aufgehoben.
Die Verordnung zur Einführung des Gesetzes über den Ladenschluss im Saarland in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 8050-20-4, veröffentlichten bereinigten Fassung wird aufgehoben.
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