Artikel 42 Aufhebung des Gesetzes über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung
(810-1)
Das Gesetz über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 810-1, veröffentlichten bereinigten Fassung wird aufgehoben.
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/7173/a142362.htm