Artikel 43 Aufhebung der Sechsten Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung (Anzeigen bei Arbeitskämpfen)
(810-1-6)
Die Sechste Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung (Anzeigen bei Arbeitskämpfen) in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 810-1-6, veröffentlichten bereinigten Fassung, geändert durch Artikel 87 des Gesetzes vom 23. Dezember 2003 (BGBl. I S. 2848), wird aufgehoben.
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