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Artikel 44 - Erstes Gesetz zur Bereinigung des Bundesrechts im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie und im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (1. BMWiuBMASBBG k.a.Abk.)
Artikel 44 Aufhebung der Sechzehnten Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung (Gewährung von Anpassungsbeihilfen)
(810-1-16)
Die Sechzehnte Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung (Gewährung von Anpassungsbeihilfen) in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 8101-16, veröffentlichten bereinigten Fassung wird aufgehoben.
Die Sechzehnte Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung (Gewährung von Anpassungsbeihilfen) in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 8101-16, veröffentlichten bereinigten Fassung wird aufgehoben.
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