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Artikel 45 - Erstes Gesetz zur Bereinigung des Bundesrechts im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie und im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (1. BMWiuBMASBBG k.a.Abk.)
Artikel 45 Aufhebung des Gesetzes über die Wiederaufnahme der nichtgewerbsmäßigen Arbeitsvermittlung durch die Einrichtungen der freien Wohlfahrtspflege
(810-3)
Das Gesetz über die Wiederaufnahme der nichtgewerbsmäßigen Arbeitsvermittlung durch die Einrichtungen der freien Wohlfahrtspflege in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 810-3, veröffentlichten bereinigten Fassung wird aufgehoben.
Das Gesetz über die Wiederaufnahme der nichtgewerbsmäßigen Arbeitsvermittlung durch die Einrichtungen der freien Wohlfahrtspflege in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 810-3, veröffentlichten bereinigten Fassung wird aufgehoben.
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