Artikel 45 Aufhebung des Gesetzes über die Wiederaufnahme der nichtgewerbsmäßigen Arbeitsvermittlung durch die Einrichtungen der freien Wohlfahrtspflege
(810-3)
Das Gesetz über die Wiederaufnahme der nichtgewerbsmäßigen Arbeitsvermittlung durch die Einrichtungen der freien Wohlfahrtspflege in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 810-3, veröffentlichten bereinigten Fassung wird aufgehoben.
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