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Artikel 46 - Erstes Gesetz zur Bereinigung des Bundesrechts im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie und im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (1. BMWiuBMASBBG k.a.Abk.)
Artikel 46 Aufhebung der Landesverfügung über Bestimmungen des ehemaligen Reichsarbeitsministers über die Kranken- und Arbeitslosenversicherung bei Arbeitsunterbrechung ohne Entgeltfortzahlung vom 28. Januar 1942 (Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 33 vom 9. November 1942)
(8230-19)
Die Landesverfügung über Bestimmungen des ehemaligen Reichsarbeitsministers über die Kranken- und Arbeitslosenversicherung bei Arbeitsunterbrechung ohne Entgeltfortzahlung vom 28. Januar 1942 (Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 33 vom 9. November 1942) (GVBI. RP 11948 S. 70; BGBl. III 8230-19) wird aufgehoben.
Die Landesverfügung über Bestimmungen des ehemaligen Reichsarbeitsministers über die Kranken- und Arbeitslosenversicherung bei Arbeitsunterbrechung ohne Entgeltfortzahlung vom 28. Januar 1942 (Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 33 vom 9. November 1942) (GVBI. RP 11948 S. 70; BGBl. III 8230-19) wird aufgehoben.
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