Artikel 1 - Gesetz über die Reform hufbeschlagrechtlicher Regelungen und zur Änderung tierschutzrechtlicher Vorschriften (HufBRG k.a.Abk.)

Artikel 1 Gesetz über den Beschlag von Hufen und Klauen *)


Artikel 1 hat 3 frühere Fassungen, wird in 3 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 25. April 2006 HufBeschlG mWv. 1. Januar 2007

(siehe Hufbeschlaggesetz - HufBeschlG)


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*)
Anm. d. Red.: Zum Inkrafttreten siehe B. v. 5. Dezember 2006 (BGBl. I S. 3228) und B. v. 22. Mai 2007 (BGBl. I S. 1057) und B. v. 23. November 2007 (BGBl. I S. 2771)


Text in der Fassung der Entscheidung Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts - 1 BvR 2186/06 - (zu Artikel 1 § 3 Abs. 1 und 2 sowie § 6 Abs. 1 jeweils in Verbindung mit § 2 Nr. 1 des Gesetzes über die Reform hufbeschlagrechtlicher Regelungen und zur Änderung tierschutzrechtlicher Vorschriften) B. v. 23. November 2007 BGBl. I S. 2771 m.W.v. 7. Dezember 2007

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Frühere Fassungen von Artikel 1 Gesetz über die Reform hufbeschlagrechtlicher Regelungen und zur Änderung tierschutzrechtlicher Vorschriften

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 07.12.2007Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts - 1 BvR 2186/06 - (zu Artikel 1 § 3 Abs. 1 und 2 sowie § 6 Abs. 1 jeweils in Verbindung mit § 2 Nr. 1 des Gesetzes über die Reform hufbeschlagrechtlicher Regelungen und zur Änderung tierschutzrechtlicher Vorschriften)
vom 23.11.2007 BGBl. I S. 2771
aktuell vorher 22.05.2007 (14.06.2007)Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts - 1 BvR 2186/06 - (zu Artikel 1 des Gesetzes über die Reform hufbeschlagrechtlicher Regelungen und zur Änderung tierschutzrechtlicher Vorschriften)
vom 22.05.2007 BGBl. I S. 1057
aktuell vorher 22.12.2006Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts - 2 BvR 2186/06 - (zu Artikel 1 des Gesetzes über die Reform hufbeschlagrechtlicher Regelungen und zur Änderung tierschutzrechtlicher Vorschriften)
vom 05.12.2006 BGBl. I S. 3228
aktuellvor 22.12.2006Urfassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 
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Zitierungen von Artikel 1 Gesetz über die Reform hufbeschlagrechtlicher Regelungen und zur Änderung tierschutzrechtlicher Vorschriften

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 1 HufBRG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in HufBRG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 5 HufBRG Inkrafttreten
... dieses Gesetz am Tage nach der Verkündung in Kraft. (2) Vorschriften des Artikels 1 , die zum Erlass von Rechtsverordnungen ermächtigen, treten am Tage nach der Verkündung ... ermächtigen, treten am Tage nach der Verkündung in Kraft. lm Übrigen tritt Artikel 1 am 1. Januar 2007 in Kraft.  ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts - 1 BvR 2186/06 - (zu Artikel 1 § 3 Abs. 1 und 2 sowie § 6 Abs. 1 jeweils in Verbindung mit § 2 Nr. 1 des Gesetzes über die Reform hufbeschlagrechtlicher Regelungen und zur Änderung tierschutzrechtlicher Vorschriften)
B. v. 23.11.2007 BGBl. I S. 2771
Entscheidung BVerfGE20070703
... 2007 - 1 BvR 2186/06 - wird folgende Entscheidungsformel veröffentlicht: Artikel 1 § 3 Absatz 1 und Absatz 2 sowie § 6 Absatz 1 jeweils in Verbindung mit § 2 Nummer 1 ...

Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts - 2 BvR 2186/06 - (zu Artikel 1 des Gesetzes über die Reform hufbeschlagrechtlicher Regelungen und zur Änderung tierschutzrechtlicher Vorschriften)
B. v. 05.12.2006 BGBl. I S. 3228
Entscheidung BVerfGE20061205
... wird folgende Entscheidungsformel veröffentlicht: Das In-Kraft-Treten von Artikel 1 des Gesetzes über die Reform hufbeschlagrechtlicher Regelungen und zur Änderung ...


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