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Artikel 4 - Gesetz über die Reform hufbeschlagrechtlicher Regelungen und zur Änderung tierschutzrechtlicher Vorschriften (HufBRG k.a.Abk.)
Artikel 4 Neubekanntmachung
Artikel 4 wird in 1 Vorschrift zitiert
Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz kann den Wortlaut des Tierschutzgesetzes in der ab dem Inkrafttreten dieses Gesetzes geltenden Fassung im Bundesgesetzblatt bekannt machen.
Zitierungen von Artikel 4 Gesetz über die Reform hufbeschlagrechtlicher Regelungen und zur Änderung tierschutzrechtlicher Vorschriften
Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 4 HufBRG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
HufBRG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Bekanntmachung der Neufassung des Tierschutzgesetzes
B. v. 18.05.2006 BGBl. I S. 1206, 1313
Bekanntmachung TierSchGNB
... Grund des Artikels 4 des Gesetzes über die Reform hufbeschlagrechtlicher Regelungen und zur Änderung ...
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