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Artikel 4 - Gesetz über die Reform hufbeschlagrechtlicher Regelungen und zur Änderung tierschutzrechtlicher Vorschriften (HufBRG k.a.Abk.)

Artikel 4 Neubekanntmachung


Artikel 4 wird in 1 Vorschrift zitiert

Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz kann den Wortlaut des Tierschutzgesetzes in der ab dem Inkrafttreten dieses Gesetzes geltenden Fassung im Bundesgesetzblatt bekannt machen.



 

Zitierungen von Artikel 4 Gesetz über die Reform hufbeschlagrechtlicher Regelungen und zur Änderung tierschutzrechtlicher Vorschriften

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 4 HufBRG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in HufBRG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Bekanntmachung der Neufassung des Tierschutzgesetzes
B. v. 18.05.2006 BGBl. I S. 1206, 1313
Bekanntmachung TierSchGNB
... Grund des Artikels 4 des Gesetzes über die Reform hufbeschlagrechtlicher Regelungen und zur Änderung ...