Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.07.2012 aufgehoben
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§ 1 - Verordnung über die Berufsausbildung zum Verfahrensmechaniker für Kunststoff- und Kautschuktechnik/zur Verfahrensmechanikerin für Kunststoff- und Kautschuktechnik (VerfmKstKautAusbV k.a.Abk.)

V. v. 07.04.2006 BGBl. I S. 905, 1293 (Nr. 18); aufgehoben durch § 34 V. v. 21.05.2012 BGBl. I S. 1168
Geltung ab 01.08.2006; FNA: 806-22-1-16 Berufliche Bildung
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§ 1 Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes



Der Ausbildungsberuf Verfahrensmechaniker für Kunststoff- und Kautschuktechnik/Verfahrensmechanikerin für Kunststoff- und Kautschuktechnik wird staatlich anerkannt.



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