Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 
Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.07.2012 aufgehoben
>>> zur aktuellen Fassung oder >>> direkten Nachfolgeregelung

§ 4 - Verordnung über die Berufsausbildung zum Verfahrensmechaniker für Kunststoff- und Kautschuktechnik/zur Verfahrensmechanikerin für Kunststoff- und Kautschuktechnik (VerfmKstKautAusbV k.a.Abk.)

V. v. 07.04.2006 BGBl. I S. 905, 1293 (Nr. 18); aufgehoben durch § 34 V. v. 21.05.2012 BGBl. I S. 1168
Geltung ab 01.08.2006; FNA: 806-22-1-16 Berufliche Bildung
|

§ 4 Ausbildungsrahmenplan



(1) Die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten nach § 3 sollen unter Berücksichtigung der Schwerpunkte „Formteile", „Halbzeuge", „Mehrschicht-Kautschukteile", „Bauteile", „Faserverbundwerkstoffe" und „Kunststofffenster" nach der in der Anlage enthaltenen Anleitung zur sachlichen und zeitlichen Gliederung der Berufsausbildung (Ausbildungsrahmenplan) vermittelt werden. Eine von dem Ausbildungsrahmenplan abweichende sachliche und zeitliche Gliederung des Ausbildungsinhaltes ist insbesondere zulässig, soweit betriebspraktische Besonderheiten die Abweichung erfordern.

(2) Die in dieser Verordnung genannten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sollen so vermittelt werden, dass die Auszubildenden zur Ausübung einer qualifizierten beruflichen Tätigkeit im Sinne des § 1 Abs. 3 des Berufsbildungsgesetzes befähigt werden, die insbesondere selbstständiges Planen, Durchführen und Kontrollieren einschließt. Diese Befähigung ist auch in den Prüfungen nach den §§ 7 und 8 nachzuweisen.

Anzeige


 

Zitierungen von § 4 Verordnung über die Berufsausbildung zum Verfahrensmechaniker für Kunststoff- und Kautschuktechnik/zur Verfahrensmechanikerin für Kunststoff- und Kautschuktechnik

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 4 VerfmKstKautAusbV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in VerfmKstKautAusbV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Anlage VerfmKstKautAusbV (zu § 4) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Verfahrensmechaniker für Kunststoff- und Kautschuktechnik/zur Verfahrensmechanikerin für Kunststoff- und Kautschuktechnik (vom 10.06.2006)
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Berichtigung der Verordnung über die Berufsausbildung zum Verfahrensmechaniker für Kunststoff- und Kautschuktechnik/zur Verfahrensmechanikerin für Kunststoff- und Kautschuktechnik
B. v. 01.06.2006 BGBl. I S. 1293
I. BerVerfmKstKautAusbV
... I S. 905) ist wie folgt zu berichtigen: In der Überschrift der Anlage (zu § 4 ) ist das Wort „Kautschuktechniker" durch das Wort „Kautschuktechnik" zu ...