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Artikel 22 - Gesetz zur Förderung ganzjähriger Beschäftigung (GanzjBeschFG k.a.Abk.)

Artikel 22 Änderung der Verordnung über das Ruhen von Entgeltersatzleistungen nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch bei Zusammentreffen mit Versorgungsleistungen der Sonderversorgungssysteme


Artikel 22 wird in 2 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 1. Januar 2007 SGB3EntGRuhV § 3

(860-3-5)

In § 3 der Verordnung über das Ruhen von Entgeltersatzleistungen nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch bei Zusammentreffen mit Versorgungsleistungen der Sonderversorgungssysteme vom 22. Dezember 1997 (BGBl. I S. 3359), die durch Artikel 11 des Gesetzes vom 20. Dezember 2000 (BGBl. I S. 1827) geändert worden ist, werden die Wörter „und das Winterausfallgeld" gestrichen.



 

Zitierungen von Artikel 22 Gesetz zur Förderung ganzjähriger Beschäftigung

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 22 GanzjBeschFG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in GanzjBeschFG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 24 GanzjBeschFG Inkrafttreten
... 2006 in Kraft. (3) Artikel 3 Nr. 1 und 2, die Artikel 4 bis 10, 12, 13, 15, 19 und 21 bis 23 treten am 1. Januar 2007 in Kraft. (4) Artikel 14 tritt am 1. Januar 2009 in ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt
G. v. 20.12.2011 BGBl. I S. 2854
Artikel 40 EinglVerbG Änderung der Verordnung über das Ruhen von Entgeltersatzleistungen nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch bei Zusammentreffen mit Versorgungsleistungen der Sonderversorgungssysteme
... der Sonderversorgungssysteme vom 22. Dezember 1997 (BGBl. I S. 3359), die zuletzt durch Artikel 22 des Gesetzes vom 24. April 2006 (BGBl. I S. 926) geändert worden ist, wird wie folgt ...