Artikel 2 - Gesetz zur steuerlichen Förderung von Wachstum und Beschäftigung (WachsBeschStFördG k.a.Abk.)

Artikel 2 Änderung des Umsatzsteuergesetzes


Artikel 2 wird in 2 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 1. Juli 2006 UStG § 20

§ 20 des Umsatzsteuergesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. Februar 2005 (BGBl. I S. 386), das durch Artikel 4 Abs. 31 des Gesetzes vom 22. September 2005 (BGBl. I S. 2809) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

 
a)
In Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 wird die Angabe „125 000 Euro" durch die Angabe „250 000 Euro" ersetzt.

b)
Absatz 2 wird wie folgt geändert:

aa)
Die Angabe „31. Dezember 2006" wird durch die Angabe „31. Dezember 2009" ersetzt.

bb)
Die Angabe „125 000 Euro" wird durch die Angabe „250 000 Euro" ersetzt.

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Zitierungen von Artikel 2 Gesetz zur steuerlichen Förderung von Wachstum und Beschäftigung

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 2 WachsBeschStFördG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in WachsBeschStFördG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 3 WachsBeschStFördG Inkrafttreten
... Artikel 2 tritt am 1. Juli 2006 in Kraft. (2) Im Übrigen tritt dieses Gesetz am Tag nach der ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Eindämmung missbräuchlicher Steuergestaltungen
G. v. 28.04.2006 BGBl. I S. 1095
Artikel 2 MissbrStGestEG Änderung des Umsatzsteuergesetzes
... in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. Februar 2005 (BGBl. I S. 386), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 26. April 2006 (BGBl. I S. 1091) geändert worden ist, werden die ...


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