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Änderung Anlage 1 BelWertV vom 08.10.2022
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Anlage 1 BelWertV a.F. (alte Fassung) in der vor dem 08.10.2022 geltenden Fassung | Anlage 1 BelWertV n.F. (neue Fassung) in der am 08.10.2022 geltenden Fassung durch Artikel 5 V. v. 04.10.2022 BGBl. I S. 1614 |
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(Text alte Fassung) Anlage 1 (zu § 11 Abs. 2) Bandbreite der Einzelkostenansätze für die Ermittlung der Bewirtschaftungskosten | (Text neue Fassung)Anlage 1 (zu § 11 Absatz 2) Mindestsätze für die Einzelkostenansätze für die Ermittlung der Bewirtschaftungskosten |
(Textabschnitt unverändert) Verwaltungskosten a) Wohnungsbau | |
Bandbreiten der Kosten, kalkuliert auf Basis der Einheiten: - Wohnungen: 200,00 bis 275,00 Euro - Garagen: 25,00 bis 50,00 Euro | Für Wohnungen, Ein- und Zweifamilienhäuser, Eigentumswohnungen, Garagen und Tiefgaragenstellplätze: die in Anlage 3 (zu § 12 Absatz 5 Satz 2) der Immobilienwertermittlungsverordnung in der jeweils geltenden Fassung genannten Beträge |
b) Gewerbliche Objekte | |
Bandbreite: 1 % bis 3 % des Jahresrohertrages | 1 Prozent des Jahresrohertrags |
In jedem Einzelfall ist darauf zu achten, dass der ausgewiesene absolute Betrag unzweifelhaft für eine ordnungsgemäße Verwaltung angemessen ist. Instandhaltungskosten | |
Kalkulationsbasis: Herstellungskosten pro qm Wohn- oder Nutzfläche (ohne Baunebenkosten und Außenanlagen). Die untere Grenze der Bandbreite ist in der Regel für neue, die obere Grenze für ältere Objekte angemessen. Objektzustand, Ausstattungsgrad und Alter sind bei der Bemessung der Instandhaltungskosten zu berücksichtigen. a) z. B. Lager- und Produktionshallen mit Herstellungskosten von 250,00 bis 500,00 Euro/qm: 0,8 % bis 1,2 %, absolute Untergrenze: 2,50 Euro/qm b) z. B. gewerbliche Objekte einfachen Standards und SB-Verbrauchermärkte mit Herstellungskosten von mehr als 500,00 Euro/qm: 0,8 % bis 1,2 %, absolute Untergrenze: 5,00 Euro/qm c) z. B. Wohngebäude und gewerbliche Gebäude mit mittlerem Standard und Herstellungskosten von mehr als 1 000,00 Euro/qm: 0,5 % bis 1 %, absolute Untergrenze: 7,50 Euro/qm d) z. B. hochwertige Büro- und Handels- und andere gewerbliche Objekte mit Herstellungskosten von mehr als 2 000,00 Euro/qm: 0,4 % bis 1 %, absolute Untergrenze: 9,00 Euro/qm e) Garagen und Tiefgaragenstellplätze: 30,00 bis 80,00 Euro je Stellplatz | Kalkulationsbasis: Herstellungskosten pro Quadratmeter Wohn- oder Nutzfläche (ohne Baunebenkosten und Außenanlagen). Objektzustand, Ausstattungsgrad und Alter sind bei der Bemessung der Instandhaltungskosten zu berücksichtigen. a) Lager- und Produktionshallen, gewerbliche Objekte einfachen Standards und Selbstbedienungs-Verbrauchermärkte: 0,8 Prozent b) Wohngebäude und gewerbliche Gebäude mit mittlerem Standard: 0,5 Prozent c) Hochwertige Büro- und Handels- und andere gewerbliche Objekte: 0,4 Prozent |
Mietausfallwagnis | |
a) Wohnungsbau: 2 % oder mehr b) Gewerbliche Objekte: 4 % oder mehr | a) Wohnungsbau: 2 Prozent b) Gewerbliche Objekte: 4 Prozent |
Modernisierungsrisiko | |
Berechnungsbasis sind die Herstellungskosten (ohne Baunebenkosten und Außenanlagen) a) Kein Modernisierungsrisiko (z. B. normale Wohnhäuser, kleinere Wohn- und Geschäftshäuser, kleine und mittlere Bürogebäude, Lager- und Produktionshallen): 0 % bis 0,3 % b) geringes Modernisierungsrisiko (z. B. größere Bürogebäude, Wohn-, Büro- und Geschäftshäuser mit besonderen Ausstattungsmerkmalen, Einzelhandel mit einfachem Standard): 0,2 % bis 1,2 % c) höheres Modernisierungsrisiko (z. B. innerstädtische Hotels, Einzelhandel mit höherem Standard, Freizeitimmobilien mit einfachem Standard): 0,5 % bis 2 % d) sehr hohes Modernisierungsrisiko (z. B. Sanatorien, Kliniken, Freizeitimmobilien mit höherem Standard, Hotels und Einzelhandelsobjekte mit besonders hohem Standard): 0,75 % bis 3 % | Berechnungsbasis sind die Herstellungskosten (ohne Baunebenkosten und Außenanlagen). a) Geringes Modernisierungsrisiko (zum Beispiel größere Bürogebäude, Wohn-, Büro- und Geschäftshäuser mit besonderen Ausstattungsmerkmalen, Einzelhandel mit einfachem Standard): 0,2 Prozent b) Mittleres Modernisierungsrisiko (zum Beispiel innerstädtische Hotels, Einzelhandel mit höherem Standard, Freizeitimmobilien mit einfachem Standard): 0,5 Prozent c) Hohes Modernisierungsrisiko (zum Beispiel Rehabilitationseinrichtungen, Kliniken, Freizeitimmobilien mit höherem Standard, Hotels und Einzelhandelsobjekte mit besonders hohem Standard): 0,75 Prozent. |
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