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Änderung Anlage 3 Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann für Versicherungen und Finanzen/zur Kauffrau für Versicherungen und Finanzen vom 01.08.2014
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Anlage 3 a.F. (alte Fassung) in der vor dem 01.08.2014 geltenden Fassung | Anlage 3 n.F. (neue Fassung) in der am 01.08.2014 geltenden Fassung durch Artikel 1 V. v. 27.05.2014 BGBl. I S. 690 |
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(Textabschnitt unverändert) Anlage 3 (zu § 5) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Kaufmann für Versicherungen und Finanzen/zur Kauffrau für Versicherungen und Finanzen - Zeitliche Gliederung - | |
A. Fachrichtung Versicherung Erstes Ausbildungsjahr (1) In einem Zeitraum von insgesamt drei bis vier Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten gemäß Anlage 2 Abschnitt I der Berufsbildpositionen 1.1 Stellung, Rechtsform und Struktur, 1.2 Berufsbildung, 1.3 Personalwirtschaft, arbeits-, sozial- und tarifrechtliche Vorschriften, Lernziele a bis e, 1.4 Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, 2.4 Betriebliches Rechnungswesen, Lernziel a, 4. Versicherungs- und Finanzprodukte, Lernziele a bis c, zu vermitteln. (2) In einem Zeitraum von insgesamt vier bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten gemäß Anlage 2 Abschnitt I der Berufsbildpositionen 1.5 Umweltschutz, 2.1 Arbeits- und Selbstorganisation, 2.2 Datenschutz und Datensicherheit, 3.1 Vorbereitung von Beratungs- und Verkaufsprozessen, Lernziele a bis c, 5.2 Kundenbetreuung, Lernziele a bis c, zu vermitteln. (3) In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten gemäß Anlage 2 Abschnitt 1 der Berufsbildpositionen 2.3 Anwenden einer Fremdsprache bei Fachaufgaben, Lernziel a, 4. Versicherungs- und Finanzprodukte, Lernziel d, 5.1 Vertragsservice, Lernziele a bis c, zu vermitteln. Zweites Ausbildungsjahr (1) In einem Zeitraum von insgesamt vier bis sechs Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten gemäß Anlage 2 Abschnitt I der Berufsbildpositionen 2.3 Anwenden einer Fremdsprache bei Fachaufgaben, Lernziel b, 3.1 Vorbereitung von Beratungs- und Verkaufsprozessen, Lernziel d, 3.2 Durchführung von Beratungs- und Verkaufsgesprächen, 4. Versicherungs- und Finanzprodukte, Lernziele e bis h, zu vermitteln. (2) In einem Zeitraum von insgesamt drei bis vier Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten gemäß Anlage 2 Abschnitt 1 der Berufsbildpositionen 1.3 Personalwirtschaft, arbeits-, sozial- und tarifrechtliche Vorschriften, Lernziele f bis i, 2.4 Betriebliches Rechnungswesen, Lernziel b, 2.5 Kosten- und Leistungsrechnung, 2.6 Controlling, 5.1 Vertragsservice, Lernziele d und e, zu vermitteln. (3) In einem Zeitraum von insgesamt drei bis vier Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten gemäß Anlage 2 Abschnitt I der Berufsbildpositionen 2.3 Anwenden einer Fremdsprache bei Fachaufgaben, Lernziel c, 3.3 Nachbereitung von Beratungs- und Verkaufsgesprächen, 5.2 Kundenbetreuung, Lernziele d und e, zu vermitteln. Drittes Ausbildungsjahr | |
(Text alte Fassung) (1) In einem Zeitraum von vier Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten gemäß Anlage 2 Abschnitt II A der Berufsbildposition Schaden- und Leistungsmanagement zu vermitteln. (2) In einem Zeitraum von jeweils vier Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der zwei ausgewählten Wahlqualifikationseinheiten gemäß Anlage 2 Abschnitt II B der Berufsbildpositionen 1. Kundengewinnung und Kundenbindung, | (Text neue Fassung) (1) In einem Zeitraum von vier Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten nach Anlage 2 Abschnitt II A der Berufsbildposition Schaden- und Leistungsbearbeitung zu vermitteln. (2) In einem Zeitraum von jeweils vier Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der zwei ausgewählten Wahlqualifikationseinheiten nach Anlage 2 Abschnitt II B der Berufsbildpositionen 1. Kundengewinnung und Bestandsausbau, |
2. Marketing, | |
3. Agenturbetrieb, | 3. Steuerung und Verkaufsförderung in der Vertriebseinheit, |
4. Risikomanagement, 5. Vertrieb von Produkten der betrieblichen Altersvorsorge, 6. Vertrieb von Versicherungsprodukten für Gewerbekunden, | |
7. Vertrieb von Versicherungsprodukten für Privatkunden | 7. Optimierung von Kundenbeziehungen und Versicherungsbeständen, 8. Schadenservice und Leistungsmanagement |
zu vermitteln. B. Fachrichtung Finanzberatung Erstes Ausbildungsjahr (1) In einem Zeitraum von insgesamt drei bis vier Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten gemäß Anlage 2 Abschnitt I der Berufsbildpositionen 1.1 Stellung, Rechtsform und Struktur, 1.2 Berufsbildung, 1.3 Personalwirtschaft, arbeits-, sozial- und tarifrechtliche Vorschriften, Lernziele a bis e, 1.4 Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, 2.4 Betriebliches Rechnungswesen, Lernziel a, 4. Versicherungs- und Finanzprodukte, Lernziele a bis c, zu vermitteln. (2) In einem Zeitraum von insgesamt vier bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten gemäß Anlage 2 Abschnitt I der Berufsbildpositionen 1.5 Umweltschutz, 2.1 Arbeits- und Selbstorganisation, 2.2 Datenschutz und Datensicherheit, 3.1 Vorbereitung von Beratungs- und Verkaufsprozessen, Lernziele a bis c, 5.2 Kundenbetreuung, Lernziele a bis c, zu vermitteln. (3) In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten gemäß Anlage 2 Abschnitt I der Berufsbildpositionen 2.3 Anwenden einer Fremdsprache bei Fachaufgaben, Lernziel a, 4. Versicherungs- und Finanzprodukte, Lernziel d, 5.1 Vertragsservice, Lernziele a bis c, zu vermitteln. Zweites Ausbildungsjahr (1) In einem Zeitraum von insgesamt vier bis sechs Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten gemäß Anlage 2 Abschnitt 1 der Berufsbildpositionen 2.3 Anwenden einer Fremdsprache bei Fachaufgaben, Lernziel b, 3.1 Vorbereitung von Beratungs- und Verkaufsprozessen, Lernziel d, 3.2 Durchführung von Beratungs- und Verkaufsgesprächen, 4. Versicherungs- und Finanzprodukte, Lernziele e bis h, zu vermitteln. (2) In einem Zeitraum von insgesamt drei bis vier Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten gemäß Anlage 2 Abschnitt I der Berufsbildpositionen 1.3 Personalwirtschaft, arbeits-, sozial- und tarifrechtliche Vorschriften, Lernziele f bis i, 2.4 Betriebliches Rechnungswesen, Lernziel b, 2.5 Kosten- und Leistungsrechnung, 2.6 Controlling, 5.1 Vertragsservice, Lernziele d und e, zu vermitteln. (3) In einem Zeitraum von insgesamt drei bis vier Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten gemäß Anlage 2 Abschnitt I der Berufsbildpositionen 2.3 Anwenden einer Fremdsprache bei Fachaufgaben, Lernziel c, 3.3 Nachbereitung von Beratungs- und Verkaufsgesprächen, 5.2 Kundenbetreuung, Lernziele d und e, zu vermitteln. Drittes Ausbildungsjahr | |
(1) In einem Zeitraum von drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten gemäß Anlage 2 Abschnitt III der Berufsbildposition 1. Private Immobilienfinanzierung und Versicherungen zu vermitteln. (2) In einem Zeitraum von drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten gemäß Anlage 2 Abschnitt III der Berufsbildposition 2. Vertrieb von Finanzprodukten zu vermitteln. (3) In einem Zeitraum von drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten gemäß Anlage 2 Abschnitt III der Berufsbildposition 3. Vertrieb von Produkten der betrieblichen Altersvorsorge zu vermitteln. | (1) In einem Zeitraum von vier Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten nach Anlage 2 Abschnitt III A der Berufsbildposition Anlage in Finanzprodukte zu vermitteln. (2) In einem Zeitraum von jeweils vier Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der zwei ausgewählten Wahlqualifikationseinheiten nach Anlage 2 Abschnitt III B der Berufsbildpositionen 1. Finanzierungsberatung von gewerblichen Kunden, 2. Optimierung von Finanzproduktbeständen der Kunden, 3. Private Immobilienfinanzierung und Versicherungen, 4. Vertrieb von Produkten der betrieblichen Altersvorsorge zu vermitteln. |
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