§ 11 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Diese Verordnung tritt am 1. Oktober 2006 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung über das Berufsbild und über die Prüfungsanforderungen im praktischen Teil und im fachtheoretischen Teil der Meisterprüfung für das Klempner-Handwerk vom 28. August 1974 (BGBl. I S. 2133) außer Kraft.
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