Eingangsformel - Erste Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung (1. FeVÄndV k.a.Abk.)

Eingangsformel



Auf Grund des § 6 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe g und des § 30c Abs. 1 Nr. 3 des Straßenverkehrsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. März 2003 (BGBl. I S. 310, 919), jeweils in Verbindung mit § 1 Abs. 2 des Zuständigkeitsanpassungsgesetzes vom 16. August 2002 (BGBl. I S. 3165) und dem Organisationserlass vom 22. November 2005 (BGBl. I S. 3197), verordnet das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung:

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Diese Verordnung dient der Umsetzung der Richtlinie 91/439/EWG des Rates vom 29. Juli 1991 über den Führerschein (ABl. EG Nr. L 237 S. 1), zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 1882/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. September 2003 (ABl. EU Nr. L 284 S. 1).



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