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Frühere Fassungen von § 34 Außenwirtschaftsgesetz
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 12.11.2010 | Artikel 7 Gesetz über die Verwendung von Verwaltungsdaten für Wirtschaftsstatistiken, zur Änderung von Statistikgesetzen und zur Anpassung einzelner Vorschriften an den Vertrag von Lissabon vom 04.11.2010 BGBl. I S. 1480 |
aktuell vorher | 24.04.2009 | Artikel 1 Dreizehntes Gesetz zur Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes und der Außenwirtschaftsverordnung vom 18.04.2009 BGBl. I S. 770 |
aktuell vorher | 08.04.2006 | Artikel 1 Zwölftes Gesetz zur Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes und der Außenwirtschaftsverordnung vom 28.03.2006 BGBl. I S. 574 |
aktuell | vor 08.04.2006 | früheste archivierte Fassung |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
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Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/7245/al143180.htm