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Artikel 7 - Haushaltsbegleitgesetz 2006 (HBeglG 2006)

G. v. 29.06.2006 BGBl. I S. 1402 (Nr. 30); zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 21.12.2006 BGBl. I S. 3286
Geltung ab 01.07.2006, abweichend siehe Artikel 14
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Artikel 7 Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch


Artikel 7 hat 1 frühere Fassung, wird in 3 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 1. Juli 2006 SGB III § 344, mWv. 1. Januar 2007 § 341, § 363, § 365, § 421c

Das Dritte Buch Sozialgesetzbuch - Arbeitsförderung - (Artikel 1 des Gesetzes vom 24. März 1997, BGBl. I S. 594, 595), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 24. April 2006 (BGBl. I S. 926), wird wie folgt geändert:

1.
In der Inhaltsübersicht wird die Angabe zu § 365 wie folgt gefasst:

„§ 365 (weggefallen)".

2.
In § 341 Abs. 2 wird die Angabe „6,5 Prozent" durch die Angabe „4,2 Prozent" ersetzt.

3.
In § 344 Abs. 4 wird die Angabe „25 vom Hundert" durch die Angabe „30 vom Hundert" ersetzt.

4.
§ 363 wird wie folgt geändert:

a)
Absatz 1 wird wie folgt gefasst:

„(1) Der Bund beteiligt sich an den Kosten der Arbeitsförderung. Er zahlt an die Bundesagentur für das Jahr 2007 6,468 Milliarden Euro, für das Jahr 2008 7,583 Milliarden Euro und für das Jahr 2009 7,777 Milliarden Euro. Für die Kalenderjahre ab 2010 verändert sich der Beitrag des Bundes jährlich entsprechend der Veränderungsrate der Steuern vom Umsatz; hierbei bleiben Änderungen der Steuersätze im Jahr ihres Wirksamwerdens unberücksichtigt."

b)
Der bisherige Absatz 1 wird Absatz 2.

5.
§ 365 wird aufgehoben.

6.
In § 421c wird die Angabe „§ 363 Abs. 1 Satz 1" durch die Angabe „§ 363 Abs. 2 Satz 1" ersetzt.





 

Frühere Fassungen von Artikel 7 HBeglG 2006

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 28.12.2006Artikel 3 Gesetz über die Senkung des Beitrags zur Arbeitsförderung, die Festsetzung der Beitragssätze in der gesetzlichen Rentenversicherung und der Beiträge und Beitragszuschüsse in der Alterssicherung der Landwirte für das Jahr 2007
vom 21.12.2006 BGBl. I S. 3286

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von Artikel 7 HBeglG 2006

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 7 HBeglG 2006 verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in HBeglG 2006 selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 14 HBeglG 2006 Inkrafttreten
... Kalendermonats in Kraft. (3) Artikel 3, Artikel 4 Nr. 1 und 2, Artikel 5, Artikel 7 Nr. 1, 2 und 4 bis 6 sowie Artikel 8 Nr. 1 und 2 dieses Gesetzes treten am 1. Januar 2007 in ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz über die Senkung des Beitrags zur Arbeitsförderung, die Festsetzung der Beitragssätze in der gesetzlichen Rentenversicherung und der Beiträge und Beitragszuschüsse in der Alterssicherung der Landwirte für das Jahr 2007
G. v. 21.12.2006 BGBl. I S. 3286
Artikel 3 BSGuBGL 2007 Änderung des Haushaltsbegleitgesetzes 2006
... Artikel 7 Nr. 2 des Haushaltsbegleitgesetzes 2006 vom 29. Juni 2006 (BGBl. I S. 1402) wird die Angabe ...

Gesetz zur Fortentwicklung der Grundsicherung für Arbeitsuchende
G. v. 20.07.2006 BGBl. I S. 1706
Artikel 2 ArbGrdFortG Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch
... 1 des Gesetzes vom 24. März 1997, BGBl. I S. 594, 595), zuletzt geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom 29. Juni 2006 (BGBl. I S. 1402), wird wie folgt geändert: 1. Die ...