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Artikel 3 - Zweite Verordnung zur Änderung der Rebenpflanzgutverordnung (2. RebPflVÄndV k.a.Abk.)

Artikel 3



Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung*) in Kraft.






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*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 13. Juli 2006.

 
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