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Artikel 1 - Erste Verordnung zur Änderung der Geflügel-Aufstallungsverordnung (1. GeflAufstVÄndV k.a.Abk.)
Artikel 1
Artikel 1 wird in 1 Vorschrift zitiert
Die Geflügel-Aufstallungsverordnung vom 9. Mai 2006 (eBAnz AT28 2006 V1) wird wie folgt geändert:
- 1.
- In § 1 Abs. 5 Satz 2 wird das Wort monatlich" durch das Wort vierteljährlich" ersetzt.
- 2.
- § 9 Satz 2 wird wie folgt gefasst: Sie tritt mit Ablauf des 28. Februar 2007 außer Kraft."
- 3.
- In der Anlage (zu § 1 Abs. 5 Satz 4) wird in Spalte 1 in Zeile drei die Angabe 10" durch die Angabe 11" ersetzt.
Zitierungen von Artikel 1 Erste Verordnung zur Änderung der Geflügel-Aufstallungsverordnung
Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 1 1. GeflAufstVÄndV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
1. GeflAufstVÄndV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
Artikel 1 1. GeflAufstVÄndV
... vom 9. Mai 2006 (eBAnz AT28 2006 V1) wird wie folgt geändert: 1. In § 1 Abs. 5 Satz 2 wird das Wort monatlich" durch das Wort vierteljährlich" ... mit Ablauf des 28. Februar 2007 außer Kraft." 3. In der Anlage (zu § 1 Abs. 5 Satz 4) wird in Spalte 1 in Zeile drei die Angabe 10" durch die Angabe ...
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