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Artikel 1 - Gesetz zur Umsetzung des Vertrags vom 27. Mai 2005 zwischen dem Königreich Belgien, der Bundesrepublik Deutschland, dem Königreich Spanien, der Französischen Republik, dem Großherzogtum Luxemburg, dem Königreich der Niederlande und der Republik Österreich über die Vertiefung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit, insbesondere zur Bekämpfung des Terrorismus, der grenzüberschreitenden Kriminalität und der illegalen Migration (PrümerVtrG k.a.Abk.)
... Artikel 2 dieses Gesetzes tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. (2) Artikel 1 dieses Gesetzes (Ausführungsgesetz zum Prümer Vertrag) tritt an dem Tag in Kraft, an dem ...