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Artikel 7 - Gesetz zur Änderung des Ölschadengesetzes und anderer schifffahrtsrechtlicher Vorschriften (ÖlSGuaÄndG k.a.Abk.)

G. v. 12.07.2006 BGBl. I S. 1461, 2008 I 2070
Geltung ab 19.07.2006, abweichend siehe Artikel 7
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Artikel 7 Inkrafttreten


Artikel 7 hat 1 frühere Fassung und wird in 1 Vorschrift zitiert

(1) Die Artikel 1, 3 und 6 treten an dem Tag in Kraft, an dem das Internationale Übereinkommen von 2001 über die zivilrechtliche Haftung für Bunkerölverschmutzungsschäden (BGBl. 2006 II S. 578) für die Bundesrepublik Deutschland in Kraft tritt. Im Übrigen tritt das Gesetz am Tage nach der Verkündung**) in Kraft.

(2) Der Tag, an dem die Artikel 1, 3 und 6 in Kraft treten, ist im Bundesgesetzblatt bekannt zu machen. *)

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*)
Anm. d. Red.: gemäß Bekanntmachung v. 14. Oktober 2008 (BGBl. I S. 2070) treten Artikel 1, 3 und 6 am 21. November 2008 in Kraft.


**)
Die Verkündung erfolgte am 18. Juli 2006.



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Frühere Fassungen von Artikel 7 Gesetz zur Änderung des Ölschadengesetzes und anderer schifffahrtsrechtlicher Vorschriften

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 29.10.2008Bekanntmachung über das Inkrafttreten der Artikel 1, 3 und 6 des Gesetzes zur Änderung des Ölschadengesetzes und anderer schifffahrtsrechtlicher Vorschriften
vom 14.10.2008 BGBl. I S. 2070

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von Artikel 7 Gesetz zur Änderung des Ölschadengesetzes und anderer schifffahrtsrechtlicher Vorschriften

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 7 ÖlSGuaÄndG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in ÖlSGuaÄndG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Bekanntmachung über das Inkrafttreten der Artikel 1, 3 und 6 des Gesetzes zur Änderung des Ölschadengesetzes und anderer schifffahrtsrechtlicher Vorschriften
B. v. 14.10.2008 BGBl. I S. 2070
Bekanntmachung ÖlSGuaÄndGInkrB
... Deutschland am 21. November 2008 in Kraft (BGBl. 2008 II S. 786). Nach Artikel 7 Abs. 2 des Gesetzes zur Änderung des Ölschadengesetzes und anderer ...