Änderung § 4k BSchuWG vom 14.08.2021

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§ 4k BSchuWG a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 14.08.2021 geltenden Fassung
§ 4k BSchuWG n.F. (neue Fassung)
in der am 14.08.2021 geltenden Fassung
durch Artikel 1 G. v. 16.07.2021 BGBl. I S. 3372
(heute geltende Fassung) 
 

(Textabschnitt unverändert)

§ 4k Bekanntmachungen


(Text alte Fassung)

Die Bekanntmachungen nach § 4b Absatz 6 Satz 2 und Absatz 8, § 4c Absatz 4, § 4d Absatz 2 Satz 2, § 4e Absatz 4 und § 4j erfolgen im Bundesanzeiger und im Internet unter der Adresse der Bundesrepublik Deutschland - Finanzagentur GmbH sowie durch die Deutsche Bundesbank.

(Text neue Fassung)

Die Bekanntmachungen nach § 4b Absatz 7 Satz 2 und Absatz 9, § 4c Absatz 4, § 4d Absatz 2 Satz 2, § 4e Absatz 4 und § 4j erfolgen im Bundesanzeiger und im Internet unter der Adresse der Bundesrepublik Deutschland - Finanzagentur GmbH sowie durch die Deutsche Bundesbank.

(heute geltende Fassung) 
 



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