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Zitierungen von § 4a BSchuWG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 4a BSchuWG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
BSchuWG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 4b BSchuWG Mehrheitsbeschlüsse der Gläubiger (vom 14.08.2021)
... im Sinne des Absatzes 1, die eine anleiheübergreifende Änderung im Sinne von § 4a Satz 2 betreffen und für die in den Emissionsbedingungen ein einstufiges Mehrheitserfordernis im ... und für die in den Emissionsbedingungen ein einstufiges Mehrheitserfordernis im Sinne von § 4a Satz 3 Nummer 1 vorgesehen ist, bedürfen einer Mehrheit von mindestens zwei Dritteln des Nennwerts der ... im Sinne des Absatzes 1, die eine anleiheübergreifende Änderung im Sinne von § 4a Satz 2 betreffen und für die in den Emissionsbedingungen ein zweistufiges Mehrheitserfordernis im ... und für die in den Emissionsbedingungen ein zweistufiges Mehrheitserfordernis im Sinne von § 4a Satz 3 Nummer 2 vorgesehen ist, bedürfen 1. bei Beschlussfassung in einer ... anleiheübergreifende Änderungen mit einem einstufigen Mehrheitserfordernis im Sinne von § 4a Satz 3 Nummer 1 herbeigeführt werden können, bedürfen diese Beschlüsse einer Mehrheit von mehr ... (6) Sehen die Emissionsbedingungen ein einstufiges Mehrheitserfordernis im Sinne von § 4a Satz 3 Nummer 1 vor, müssen anleiheübergreifende Änderungen einheitlich vorgenommen werden. ... Soweit die Emissionsbedingungen ein zweistufiges Mehrheitserfordernis im Sinne von § 4a Satz 3 Nummer 2 vorsehen, sind wesentliche Beschlüsse, die eine anleiheübergreifende Änderung ...
Zitat in folgenden Normen
Pfandbriefgesetz (PfandBG)
G. v. 22.05.2005 BGBl. I S. 1373; zuletzt geändert durch Artikel 9 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 411
§ 4a PfandBG Umschuldungsklauseln in Staatsanleihen (vom 30.12.2023)
... nach § 4a des Bundesschuldenwesengesetzes in den Emissionsbedingungen von Schuldverschreibungen des Bundes sowie entsprechende ...
Schuldverschreibungsgesetz (SchVG)
Artikel 1 G. v. 31.07.2009 BGBl. I S. 2512; zuletzt geändert durch Artikel 25 G. v. 23.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 323
§ 1 SchVG Anwendungsbereich (vom 19.09.2012)
... anderer Mitgliedstaat des Euro-Währungsgebiets ist, gelten die besonderen Vorschriften der §§ 4a bis 4i und 4k des Bundesschuldenwesengesetzes ...
Zitate in Änderungsvorschriften
CRD IV-Umsetzungsgesetz
G. v. 28.08.2013 BGBl. I S. 3395
Artikel 2 CRDIVUG Änderung des Pfandbriefgesetzes
... „§ 4a Umschuldungsklauseln in Staatsanleihen Umschuldungsklauseln nach § 4a des Bundesschuldenwesengesetzes in den Emissionsbedingungen von Schuldverschreibungen des Bundes sowie entsprechende ...
Gesetz zur Änderung des Bundesschuldenwesengesetzes
G. v. 13.09.2012 BGBl. I S. 1914
Artikel 1 BSchuWGÄndG Änderung des Bundesschuldenwesengesetzes
... 1466) wird wie folgt geändert: 1. Nach § 4 werden die folgenden §§ 4a bis 4k eingefügt: „§ 4a Einführung von Umschuldungsklauseln ... § 4 werden die folgenden §§ 4a bis 4k eingefügt: „§ 4a Einführung von Umschuldungsklauseln Die Emissionsbedingungen der vom Bund ...
Artikel 2 BSchuWGÄndG Änderung des Schuldverschreibungsgesetzes
... des Euro-Währungsgebiets ist, gelten die besonderen Vorschriften der §§ 4a bis 4i und 4k des Bundesschuldenwesengesetzes entsprechend." 2. § 20 Absatz 3 ...
Zweites Gesetz zur Änderung des Bundesschuldenwesengesetzes und anderer Gesetze
G. v. 16.07.2021 BGBl. I S. 3372
Artikel 1 2. BSchuWGuaÄndG Änderung des Bundesschuldenwesengesetzes
... Stellen des Bundes übermittelt und von diesen verarbeitet werden." 2. § 4a wird wie folgt geändert: a) Nach Satz 2 wird folgender Satz eingefügt: ... im Sinne des Absatzes 1, die eine anleiheübergreifende Änderung im Sinne von § 4a Satz 2 betreffen und für die in den Emissionsbedingungen ein einstufiges Mehrheitserfordernis im ... und für die in den Emissionsbedingungen ein einstufiges Mehrheitserfordernis im Sinne von § 4a Satz 3 Nummer 1 vorgesehen ist, bedürfen einer Mehrheit von mindestens zwei Dritteln des Nennwerts der ... im Sinne des Absatzes 1, die eine anleiheübergreifende Änderung im Sinne von § 4a Satz 2 betreffen und für die in den Emissionsbedingungen ein zweistufiges Mehrheitserfordernis im ... und für die in den Emissionsbedingungen ein zweistufiges Mehrheitserfordernis im Sinne von § 4a Satz 3 Nummer 2 vorgesehen ist, bedürfen 1. bei Beschlussfassung in einer ... anleiheübergreifende Änderungen mit einem einstufigen Mehrheitserfordernis im Sinne von § 4a Satz 3 Nummer 1 herbeigeführt werden können, bedürfen diese Beschlüsse einer Mehrheit von mehr ... „(6) Sehen die Emissionsbedingungen ein einstufiges Mehrheitserfordernis im Sinne von § 4a Satz 3 Nummer 1 vor, müssen anleiheübergreifende Änderungen einheitlich vorgenommen werden. Bei ... „Soweit die Emissionsbedingungen ein zweistufiges Mehrheitserfordernis im Sinne von § 4a Satz 3 Nummer 2 vorsehen, sind wesentliche Beschlüsse, die eine anleiheübergreifende Änderung ...
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