interne Verweise§ 4a BSchuWG Einführung von Umschuldungsklauseln (vom 14.08.2021) ... (zweistufiges Mehrheitserfordernis). Für die Umschuldung gelten die §§ 4b bis 4k. Die Emissionsbedingungen können von den §§ 4b bis 4d Absatz 1 bis ... gelten die §§ 4b bis 4k. Die Emissionsbedingungen können von den §§ 4b bis 4d Absatz 1 bis 3 und §§ 4e bis 4k abweichende Regelungen ...
§ 4f BSchuWG Vorsitz; Beschlussfähigkeit (vom 14.08.2021) ... Die Regelungen der Sätze 1 und 2 finden für Beschlüsse gemäß § 4b Absatz 3 Satz 2 und Absatz 4 Satz 2 keine Anwendung. (3) Der Vorsitzende kann eine Gläubigerversammlung ...
§ 4k BSchuWG Bekanntmachungen (vom 14.08.2021) ... Bekanntmachungen nach § 4b Absatz 7 Satz 2 und Absatz 9 , § 4c Absatz 4, § 4d Absatz 2 Satz 2, § 4e Absatz 4 und § 4j erfolgen im ...
Zitat in folgenden NormenSchuldverschreibungsgesetz (SchVG)
Artikel 1 G. v. 31.07.2009 BGBl. I S. 2512; zuletzt geändert durch Artikel 25 G. v. 23.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 323
§ 1 SchVG Anwendungsbereich (vom 19.09.2012) ... des Euro-Währungsgebiets ist, gelten die besonderen Vorschriften der §§ 4a bis 4i und 4k des Bundesschuldenwesengesetzes ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zur Änderung des Bundesschuldenwesengesetzes
G. v. 13.09.2012 BGBl. I S. 1914
Artikel 1 BSchuWGÄndG Änderung des Bundesschuldenwesengesetzes ... wird wie folgt geändert: 1. Nach § 4 werden die folgenden §§ 4a bis 4k eingefügt: „§ 4a Einführung von Umschuldungsklauseln ... nichts Abweichendes vorsehen, gelten für die Umschuldungsklauseln die §§ 4b bis 4k. § 4b Mehrheitsbeschlüsse der Gläubiger (1) Die ... vorsehen, gelten für die Umschuldungsklauseln die §§ 4b bis 4k. § 4b Mehrheitsbeschlüsse der Gläubiger (1) Die Gläubiger können ... werden. § 4k Bekanntmachungen Die Bekanntmachungen nach § 4b Absatz 6 Satz 2 und Absatz 8, § 4c Absatz 4, § 4d Absatz 2 Satz 2, § 4e Absatz 4 ...
Zweites Gesetz zur Änderung des Bundesschuldenwesengesetzes und anderer Gesetze
G. v. 16.07.2021 BGBl. I S. 3372
Artikel 1 2. BSchuWGuaÄndG Änderung des Bundesschuldenwesengesetzes ... Der neue Satz 4 wird wie folgt gefasst: „Für die Umschuldung gelten die §§ 4b bis 4k." c) Folgender Satz wird angefügt: „Die ... Satz wird angefügt: „Die Emissionsbedingungen können von den §§ 4b bis 4d Absatz 1 bis 3 und §§ 4e bis 4k abweichende Regelungen vorsehen." ... 4d Absatz 1 bis 3 und §§ 4e bis 4k abweichende Regelungen vorsehen." 3. § 4b wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird wie folgt geändert: ... Anleihe. (4) Beschlüsse, die keine wesentlichen Beschlüsse im Sinne des § 4b Absatz 1 darstellen (einfache Beschlüsse) und eine einzelne Anleihe betreffen, bedürfen ... „Die Regelungen der Sätze 1 und 2 finden für Beschlüsse gemäß § 4b Absatz 3 Satz 2 und Absatz 4 Satz 2 keine Anwendung." b) In Absatz 3 Satz 3 wird die Angabe „66 2/3 ... Wörter „zwei Drittel" ersetzt. 7. In § 4k wird die Angabe „ § 4b Absatz 6 Satz 2 und Absatz 8" durch die Angabe „§ 4b Absatz 7 Satz 2 und Absatz 9" ... 4k wird die Angabe „§ 4b Absatz 6 Satz 2 und Absatz 8" durch die Angabe „ § 4b Absatz 7 Satz 2 und Absatz 9" ...
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