interne Verweise§ 4a BSchuWG Einführung von Umschuldungsklauseln (vom 14.08.2021) ... Mehrheitserfordernis). Für die Umschuldung gelten die §§ 4b bis 4k. Die Emissionsbedingungen können von den §§ 4b bis 4d Absatz 1 bis ... Emissionsbedingungen können von den §§ 4b bis 4d Absatz 1 bis 3 und §§ 4e bis 4k abweichende Regelungen ...
§ 4d BSchuWG Berechnungsstelle; Bescheinigung (vom 14.08.2021) ... beruht, binnen 15 Tagen nach Bekanntmachung des Beschlusses durch Klage nach Maßgabe des § 4i anficht. (4) Alle von der Berechnungsstelle getroffenen Feststellungen, dafür ...
Zitat in folgenden NormenSchuldverschreibungsgesetz (SchVG)
Artikel 1 G. v. 31.07.2009 BGBl. I S. 2512; zuletzt geändert durch Artikel 25 G. v. 23.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 323
§ 1 SchVG Anwendungsbereich (vom 19.09.2012) ... des Euro-Währungsgebiets ist, gelten die besonderen Vorschriften der §§ 4a bis 4i und 4k des Bundesschuldenwesengesetzes ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zur Änderung des Bundesschuldenwesengesetzes
G. v. 13.09.2012 BGBl. I S. 1914
Artikel 1 BSchuWGÄndG Änderung des Bundesschuldenwesengesetzes ... wird wie folgt geändert: 1. Nach § 4 werden die folgenden §§ 4a bis 4k eingefügt: „§ 4a Einführung von Umschuldungsklauseln ... nichts Abweichendes vorsehen, gelten für die Umschuldungsklauseln die §§ 4b bis 4k. § 4b Mehrheitsbeschlüsse der Gläubiger (1) Die ... binnen 15 Tagen nach Bekanntmachung des Beschlusses durch Klage nach Maßgabe des § 4i anficht. § 4e Einberufung der Gläubigerversammlung (1) Eine ... und Durchführung von Gläubigerversammlungen entsprechend anzuwenden. § 4i Anfechtung von Beschlüssen (1) Ein Beschluss der Gläubiger kann wegen ...
Zweites Gesetz zur Änderung des Bundesschuldenwesengesetzes und anderer Gesetze
G. v. 16.07.2021 BGBl. I S. 3372
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