interne Verweise
Zitate in ÄnderungsvorschriftenDrittes Gesetz zur Änderung des Bundesschuldenwesengesetzes
G. v. 20.05.2024 BGBl. 2024 I Nr. 166
Artikel 1 3. BSchuWGÄndG ... (3) Die Absätze 1 und 2 finden entsprechende Anwendung auf Dritte im Sinne von § 11 sowie Dritte im Sinne von § 17. § 11 Durchführung durch Dritte ... Anwendung auf Dritte im Sinne von § 11 sowie Dritte im Sinne von § 17. § 11 Durchführung durch Dritte (1) Die Bundesrepublik Deutschland - Finanzagentur GmbH ... - Finanzagentur GmbH bewahrt die Aufzeichnungen und sonstigen Belege nach den §§ 9 bis 11 und 14 bis 18 für die Dauer von fünf Jahren auf; nach Ablauf der Frist sind sie zu ...
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