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Zitierungen von § 49 EnergieStG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 49 EnergieStG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
EnergieStG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 66 EnergieStG Ermächtigungen (vom 13.02.2023)
... der Besteuerung und des Steueraufkommens Bestimmungen zu den §§ 45 bis 60 zu erlassen und dabei insbesondere a) die Voraussetzungen für die ...
§ 68 EnergieStG Zeitlich begrenzte Fassungen einzelner Gesetzesvorschriften (vom 01.06.2022)
... e gewährt wird. (5) § 8 Absatz 7 und die §§ 46, 47, 48, 49 , 52, 59 sowie 60 sind mit der Maßgabe anzuwenden, dass sich die Steuerentlastung für ... Steuersätzen bemisst. (7) Unbeschadet der Regelungen in den §§ 47a, 48, 49 , 56, 57 bemisst sich die Entlastung für die in den Absätzen 1 und 2 genannten ...
Zitat in folgenden Normen
Energiesteuer-Durchführungsverordnung (EnergieStV)
Artikel 1 V. v. 31.07.2006 BGBl. I S. 1753; zuletzt geändert durch Artikel 4 G. v. 27.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 107
§ 93 EnergieStV Steuerentlastung für zum Verheizen oder in begünstigten Anlagen verwendete Energieerzeugnisse (vom 01.01.2018)
... Die Steuerentlastung nach § 49 des Gesetzes ist bei dem für den Antragsteller zuständigen Hauptzollamt mit einer ... aus dem sich für den Entlastungsabschnitt ergeben müssen: 1. im Fall des § 49 Abs. 1 des Gesetzes die Menge, die Herkunft und der genaue Verwendungszweck der Gasöle, ... die Menge, die Herkunft und der genaue Verwendungszweck der Gasöle, 2. im Fall des § 49 Abs. 2 des Gesetzes die Menge und die Herkunft der Flüssiggase, 3. im Fall des § 49 ... 49 Abs. 2 des Gesetzes die Menge und die Herkunft der Flüssiggase, 3. im Fall des § 49 Absatz 3 des Gesetzes die Menge, die Herkunft und der genaue Verwendungszweck der Energieerzeugnisse. ... Energieerzeugnisse. (3a) Energieerzeugnisse, für die eine Steuerentlastung nach § 49 des Gesetzes gewährt wird, gelten als Energieerzeugnisse, die nach § 2 Absatz 3 des ... 2 Absatz 3 des Gesetzes versteuert worden sind. (4) § 107 Abs. 2 gilt im Fall des § 49 Abs. 2 des Gesetzes ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Energiesteuersenkungsgesetz (EnergieStSenkG)
G. v. 24.05.2022 BGBl. I S. 810
Artikel 1 EnergieStSenkG Änderung des Energiesteuergesetzes
... gewährt wird. (5) § 8 Absatz 7 und die §§ 46, 47, 48, 49 , 52, 59 sowie 60 sind mit der Maßgabe anzuwenden, dass sich die Steuerentlastung für ... Steuersätzen bemisst. (7) Unbeschadet der Regelungen in den §§ 47a, 48, 49 , 56, 57 bemisst sich die Entlastung für die in den Absätzen 1 und 2 genannten ...
Gesetz zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes
G. v. 01.03.2011 BGBl. I S. 282, 1726, 2014 I 453, 1488
Artikel 1 EnergieStGuaÄndG Änderung des Energiesteuergesetzes (vom 01.04.2011)
... wird wie folgt geändert: a) Die Angabe zu § 49 wird wie folgt gefasst: „§ 49 Steuerentlastung für zum Verheizen oder ... a) Die Angabe zu § 49 wird wie folgt gefasst: „§ 49 Steuerentlastung für zum Verheizen oder in begünstigten Anlagen verwendete ... Energieerzeugnisse" eingefügt. 14. § 49 wird wie folgt geändert: a) Die Paragraphenüberschrift wird wie folgt ... a) Die Paragraphenüberschrift wird wie folgt gefasst: „§ 49 Steuerentlastung für zum Verheizen oder in begünstigten Anlagen verwendete ...
Verordnung zur Änderung der Energiesteuer- und der Stromsteuer-Durchführungsverordnung
V. v. 20.09.2011 BGBl. I S. 1890, 2012 BGBl. I S. 603
Artikel 1 EnergieStVuaÄndV Änderung der Energiesteuer-Durchführungsverordnung
... Komma ersetzt und wird folgende Nummer 3 angefügt: „3. im Fall des § 49 Absatz 2a des Gesetzes die Menge, die Herkunft und der genaue Verwendungszweck der ... „(3a) Energieerzeugnisse, für die eine Steuerentlastung nach § 49 des Gesetzes gewährt wird, gelten als Energieerzeugnisse, die nach § 2 Absatz 3 des ...
Zweites Gesetz zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes
G. v. 27.08.2017 BGBl. I S. 3299, 2018 I 126, 1094
Artikel 1 2. EnergieStGuaÄndG Änderung des Energiesteuergesetzes
... des § 37 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 und 2 sowie Satz 2" ersetzt. 22. § 49 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird wie folgt gefasst: ...
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