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Zitierungen von § 62 EnergieStG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 62 EnergieStG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
EnergieStG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitat in folgenden Normen
Energiesteuer-Durchführungsverordnung (EnergieStV)
Artikel 1 V. v. 31.07.2006 BGBl. I S. 1753; zuletzt geändert durch Artikel 4 G. v. 27.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 107
§ 5 EnergieStV Antrag auf Bewilligung des Kennzeichnungsbetriebs (vom 01.07.2021)
... Bestellung eines Beauftragten nach § 214 der Abgabenordnung oder eines Betriebsleiters nach § 62 Abs. 1 des Gesetzes, in der dieser sein Einverständnis erklärt hat. (3) ...
§ 50 EnergieStV Anzeige (vom 01.04.2010)
... eines Beauftragten nach § 214 der Abgabenordnung oder eines Betriebsleiters nach § 62 Abs. 1 des Gesetzes, in der dieser sein Einverständnis erklärt hat. (3) ...
§ 52 EnergieStV Antrag auf Erlaubnis als Verwender oder Verteiler (vom 01.01.2018)
... Bestellung eines Beauftragten nach § 214 der Abgabenordnung oder eines Betriebsleiters nach § 62 Abs. 1 des Gesetzes, in der dieser sein Einverständnis erklärt hat. (3) ...
§ 65 EnergieStV Antrag auf Erlaubnis für Kohlebetriebe und Kohlelieferer (vom 01.04.2010)
... Bestellung eines Beauftragten nach § 214 der Abgabenordnung oder eines Betriebsleiters nach § 62 des Gesetzes, in der dieser sein Einverständnis erklärt hat. (3) ...
§ 72 EnergieStV Antrag auf Erlaubnis als Kohleverwender (vom 30.09.2011)
... eines Beauftragten nach § 214 der Abgabenordnung oder eines Betriebsleiters nach § 62 des Gesetzes, in der dieser sein Einverständnis erklärt hat. (3) ...
§ 78 EnergieStV Anmeldung für Lieferer, Entnehmer und Bezieher von Erdgas (vom 01.01.2021)
... Bestellung eines Beauftragten nach § 214 der Abgabenordnung oder eines Betriebsleiters nach § 62 Abs. 1 des Gesetzes, in der dieser sein Einverständnis erklärt hat. (3) ...
§ 83 EnergieStV Antrag auf Erlaubnis als Erdgasverwender oder als Erdgasverteiler (vom 01.08.2013)
... eines Beauftragten nach § 214 der Abgabenordnung oder eines Betriebsleiters nach § 62 Abs. 1 des Gesetzes. (3) Der Antragsteller hat auf Verlangen des ...
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