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Zitierungen von § 68 EnergieStG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 68 EnergieStG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
EnergieStG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Energiesteuersenkungsgesetz (EnergieStSenkG)
G. v. 24.05.2022 BGBl. I S. 810
Artikel 1 EnergieStSenkG Änderung des Energiesteuergesetzes
... wird nach der Angabe zu § 67 folgende Angabe eingefügt: „ § 68 Zeitlich begrenzte Fassungen einzelner Gesetzesvorschriften". 2. Nach § 67 ... Fassungen einzelner Gesetzesvorschriften". 2. Nach § 67 wird folgender § 68 angefügt: „§ 68 Zeitlich begrenzte Fassungen einzelner ... 2. Nach § 67 wird folgender § 68 angefügt: „ § 68 Zeitlich begrenzte Fassungen einzelner Gesetzesvorschriften (1) § 2 Absatz 1 ist ...
Artikel 2 EnergieStSenkG Änderung der Energiesteuer-Durchführungsverordnung
... § 105a ist mit der Maßgabe anzuwenden, dass sich die Steuerentlastung für die in § 68 Absatz 1 und 2 des Gesetzes genannten Energieerzeugnisse, für die im Zeitraum vom 1. Juni 2022 bis zum 30. ... im Zeitraum vom 1. Juni 2022 bis zum 30. Juni 2022 der Entlastungsanspruch entsteht, nach den in § 68 Absatz 1 und 2 des Gesetzes genannten Steuersätzen bemisst. (2) § 109 Absatz 2 Nummer 1 ...
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