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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.07.2011 aufgehoben
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Anlage II - Verordnung über die Berufsausbildung zum Buchhändler/zur Buchhändlerin (BuchhdlAusbV k.a.Abk.)
V. v. 05.03.1998 BGBl. I S. 462; aufgehoben durch § 11 G. v. 15.03.2011 BGBl. I S. 422
Geltung ab 01.08.1998; FNA: 806-21-1-252 Berufliche Bildung
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Geltung ab 01.08.1998; FNA: 806-21-1-252 Berufliche Bildung
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Anlage II (zu § 4) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Buchhändler/zur Buchhändlerin - Zeitliche Gliederung -
Anlage II wird in 1 Vorschrift zitiert
- 1.
- Ausbildungsjahr
(1) In einem Zeitraum von insgesamt zwei bis vier Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
- 1.
- der Ausbildungsbetrieb,
- 2.
- Gegenstände des Buchhandels
(2) In einem Zeitraum von insgesamt vier bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildposition
- 5.2
- Wareneingang, Lagerorganisation
- 3.1
- Arbeitsabläufe und Arbeitstechniken, Lernziele a bis d,
(3) In einem Zeitraum von insgesamt vier bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
- 6.
- Beschaffungsorganisation im Buchhandel,
- 9.
- Bibliographie und Recherche
- 3.2
- Informations- und Kommunikationssysteme, Datenschutz und Datensicherheit
- 2.
- Ausbildungsjahr
(1) In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildposition
- 4.
- Marketing
Werbung, Verkaufsförderung
der Schwerpunkte A bis C zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
- 1.2
- Stellung des Buchhandels in der Gesamtwirtschaft,
- 3.1
- Arbeitsabläufe und Arbeitstechniken
(2) In einem Zeitraum von insgesamt zwei bis vier Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
- 5.1
- Einkaufsplanung,
- 5.3
- Warenwirtschaft
- 3.1
- Arbeitsabläufe und Arbeitstechniken, Lernziele e und f,
- 1.5
- Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
- 1.6
- Umweltschutz,
- 2.
- Gegenstände des Buchhandels,
- 3.2
- Informations- und Kommunikationssysteme, Datenschutz und Datensicherheit
(3) In einem Zeitraum von insgesamt vier bis sechs Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildposition
- 7.
- Absatz
- a)
- in Verbindung mit der Berufsbildposition
- 1.
- Programmpolitik, Sortimentspolitik
- b)
- in Verbindung mit den Berufsbildpositionen
- 4.
- Beschaffungsorganisation im Buchhandel,
- 5.
- Absatz
- c)
- in Verbindung mit den Berufsbildpositionen
- 3.
- Absatz,
- 5.
- Stellung des Buchhandels in der Gesamtwirtschaft
zu vermitteln und im Zusammenhang damit jeweils die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildposition
- 3.2
- Informations- und Kommunikationssysteme, Datenschutz und Datensicherheit
- 3.
- Ausbildungsjahr
(1) In einem Zeitraum von insgesamt zwei bis vier Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildposition
- 10.
- Rechnungswesen, Controlling
- 3.2
- Informations- und Kommunikationssysteme, Datenschutz und Datensicherheit
(2) In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig
- a)
- die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildposition des Schwerpunktes A. Sortiment
- 7.
- Kundenbedürfnisse, kundenorientierte Kommunikation, Beratung
- 8.
- Verlagswesen
- b)
- die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildposition des Schwerpunktes B. Verlag
- 1.
- Verlagswirtschaft
- 8.1
- Verlagswirtschaft
- c)
- die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildposition des Schwerpunktes C. Antiquariat
- 3.1
- Kundenbedürfnisse, kundenorientierte Kommunikation, Beratung
- 8.1
- Verlagswirtschaft
- 3.
- Absatz
(3) In einem Zeitraum von insgesamt vier bis sechs Monaten sind schwerpunktmäßig
- a)
- die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen des Schwerpunktes A. Sortiment
- 3.
- Einkaufsplanung,
- 4.
- Wareneingang, Lagerorganisation,
- 5.
- Warenwirtschaft,
- 6.
- Beschaffungsorganisation im Buchhandel
- b)
- die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildposition des Schwerpunktes B. Verlag
- 2.
- Herstellung
- 8.2
- Herstellung
- c)
- die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen des Schwerpunktes C. Antiquariat
- 1.
- Einkauf,
- 2.
- Bibliographien und Nachschlagewerke
- 8.2
- Herstellung
und im Zusammenhang damit jeweils die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
- 1.5
- Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
- 1.6
- Umweltschutz,
- 3.
- Arbeitsorganisation
Zitierungen von Anlage II Verordnung über die Berufsausbildung zum Buchhändler/zur Buchhändlerin
Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage II BuchhdlAusbV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
BuchhdlAusbV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 7 BuchhdlAusbV Zwischenprüfung
... stattfinden. (2) Die Zwischenprüfung erstreckt sich auf die in den Anlagen I und II für das erste Ausbildungsjahr aufgeführten Fertigkeiten und Kenntnisse sowie auf den im ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/728/a9142.htm