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Artikel 2 - Gesetz zur Änderung des Gesetzes über das Branntweinmonopol und von Verbrauchsteuergesetzen (BranntwMonGuaÄndG k.a.Abk.)
Artikel 2 Änderung des Gesetzes zur Besteuerung von Schaumwein und Zwischenerzeugnissen
Artikel 2 wird in 2 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 21. Juli 2006 SchaumwZwStG § 12, mWv. 1. Januar 2007 § 5, § 6, § 8, § 9, § 11, § 14, § 16
Das Gesetz zur Besteuerung von Schaumwein und Zwischenerzeugnissen vom 21. Dezember 1992 (BGBl. I S. 2150, 2176), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 23. Dezember 2003 (BGBl. I S. 2924), wird wie folgt geändert:
- 1.
- § 5 Abs. 2 Satz 4 wird wie folgt gefasst:
„Vor der Erteilung ist Sicherheit in Höhe des Steuerwertes des voraussichtlich im Jahresdurchschnitt in einem Monat insgesamt aus dem Schaumweinherstellungsbetrieb in den freien Verkehr entnommenen Schaumweins zu leisten, wenn Anzeichen für eine Steuergefährdung erkennbar sind." - 2.
- In § 6 Abs. 2 Satz 3 wird die Angabe „2 Monaten" durch die Angabe „einem Monat" ersetzt.
- 3.
- In § 8 Abs. 1 wird die Angabe „15. Tag" durch die Angabe „zehnten Tag" ersetzt.
- 4.
- In § 9 Abs. 1 Satz 1 werden die Angabe „25. Tag des zweiten" durch die Angabe „fünften Tag des zweiten" ersetzt und Satz 2 aufgehoben.
- 5.
- § 11 wird wie folgt geändert:
- a)
- In Absatz 3 Satz 2 wird die Angabe „2 Monaten" durch die Angabe „eines Monats" ersetzt.
- b)
- In Absatz 6 Satz 1 werden die Angabe „15. Tag" durch die Angabe „zehnten Tag" sowie in Satz 2 die Angabe „25. Tag des zweiten" durch die Angabe „fünften Tag des zweiten" ersetzt und Satz 3 aufgehoben.
- 6.
- In § 12 Abs. 4 wird die Angabe „Satz 2 bis 4" durch die Angabe „Satz 2 bis 5" ersetzt.
- 7.
- § 14 Abs. 4 wird wie folgt geändert:
- a)
- In Satz 2 wird die Angabe „15. Tag des" durch die Angabe „fünften Tag des zweiten" ersetzt.
- b)
- In Satz 4 werden die Wörter „geltende Fristen" durch die Wörter „geltende Frist" ersetzt, die Wörter „und Entrichtung der Steuer" gestrichen sowie das Wort „werden" durch „wird" ersetzt.
- 8.
- In § 16 Abs. 4 Satz 2 wird die Angabe „15. Tag des" durch die Angabe „fünften Tag des zweiten" ersetzt.
Zitierungen von Artikel 2 Gesetz zur Änderung des Gesetzes über das Branntweinmonopol und von Verbrauchsteuergesetzen
Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 2 BranntwMonGuaÄndG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
BranntwMonGuaÄndG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
Artikel 4 BranntwMonGuaÄndG Inkrafttreten
... 2006 in Kraft. (3) Artikel 1 Nr. 17 Buchstabe b, Nr. 18 bis 20, 22 und 23, Artikel 2 Nr. 1 bis 5, 7 und 8 sowie Artikel 3 Nr. 1 bis 3, 4 Buchstabe a und b sowie Nr. 5 treten am 1. ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Viertes Gesetz zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen
G. v. 15.07.2009 BGBl. I S. 1870, 3177
Artikel 10 4. VerbrStÄndG Inkrafttreten, Außerkrafttreten (vom 22.07.2009)
... und Zwischenerzeugnissen vom 21. Dezember 1992 (BGBl. I S. 2150, 2176), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 15. Juli 2006 (BGBl. I S. 1594) geändert worden ist; 3. das ...
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