Tools:
Update via:
§ 2 - Investitionszulagengesetz 2007 (InvZulG 2007)
neugefasst durch B. v. 23.02.2007 BGBl. I S. 282; zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 07.12.2008 BGBl. I S. 2350
Geltung ab 06.12.2006; FNA: 707-6-1-8 Wirtschaftsförderung
| |
Geltung ab 06.12.2006; FNA: 707-6-1-8 Wirtschaftsförderung
| |
§ 2 Begünstigte Investitionen
(1) Begünstigte Investitionen sind die Anschaffung und die Herstellung von neuen abnutzbaren beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens,
- 1.
- die zu einem Erstinvestitionsvorhaben im Sinne des Absatzes 3 gehören,
- 2.
- die mindestens fünf Jahre nach Beendigung des Erstinvestitionsvorhabens (Bindungszeitraum)
- a)
- zum Anlagevermögen eines Betriebs oder einer Betriebsstätte eines Betriebs des verarbeitenden Gewerbes, der produktionsnahen Dienstleistungen oder des Beherbergungsgewerbes des Anspruchsberechtigten im Fördergebiet gehören,
- b)
- in einer Betriebsstätte eines solchen Betriebs des Anspruchsberechtigten im Fördergebiet verbleiben,
- c)
- in jedem Jahr zu nicht mehr als 10 Prozent privat genutzt werden.
- 1.
- a)
- in das Anlagevermögen eines mit dem Anspruchsberechtigten verbundenen Unternehmens eines begünstigten Wirtschaftszweigs im Fördergebiet übergeht, oder
- b)
- in einem mit dem Anspruchsberechtigten verbundenen Unternehmen eines begünstigten Wirtschaftszweigs im Fördergebiet verbleibt
- 2.
- dem geförderten Erstinvestitionsvorhaben eindeutig zugeordnet bleibt.
- 1.
- Betriebe der Datenverarbeitung und Datenbanken,
- 2.
- Betriebe der Forschung und Entwicklung,
- 3.
- Betriebe der Markt- und Meinungsforschung,
- 4.
- Ingenieurbüros für bautechnische Gesamtplanung,
- 5.
- Ingenieurbüros für technische Fachplanung,
- 6.
- Büros für Industrie-Design,
- 7.
- Betriebe der technischen, physikalischen und chemischen Untersuchung,
- 8.
- Betriebe der Werbung und
- 9.
- Betriebe des fotografischen Gewerbes.
- 1.
- Betriebe der Hotellerie,
- 2.
- Jugendherbergen und Hütten,
- 3.
- Campingplätze und
- 4.
- Erholungs- und Ferienheime.
(2) Begünstigte Investitionen sind auch die Anschaffung neuer Gebäude, Eigentumswohnungen, im Teileigentum stehender Räume und anderer Gebäudeteile, die selbständige unbewegliche Wirtschaftsgüter sind (Gebäude), bis zum Ende des Jahres der Fertigstellung sowie die Herstellung neuer Gebäude, soweit die Gebäude zu einem Erstinvestitionsvorhaben im Sinne des Absatzes 3 gehören und mindestens fünf Jahre nach dem Abschluss des Investitionsvorhabens in einem Betrieb des verarbeitenden Gewerbes, in einem Betrieb der produktionsnahen Dienstleistungen oder in einem Betrieb des Beherbergungsgewerbes im Sinne des Absatzes 1 verwendet werden. Im Fall der Anschaffung kann Satz 1 nur angewendet werden, wenn kein anderer Anspruchsberechtigter für das Gebäude Investitionszulage in Anspruch nimmt. Absatz 1 Satz 3, 4 und 11 gilt entsprechend.
(3) Erstinvestitionen sind die Anschaffung oder Herstellung von Wirtschaftsgütern bei
- 1.
- Errichtung einer neuen Betriebsstätte,
- 2.
- Erweiterung einer bestehenden Betriebsstätte,
- 3.
- Diversifizierung der Produktion einer Betriebsstätte in neue, zusätzliche Produkte,
- 4.
- grundlegende Änderung des Gesamtproduktionsverfahrens einer bestehenden Betriebsstätte oder
- 5.
- Übernahme eines Betriebs, der geschlossen worden ist oder geschlossen worden wäre, wenn der Betrieb nicht übernommen worden wäre und wenn die Übernahme durch einen unabhängigen Investor erfolgt.
Text in der Fassung des Artikels 13 Unternehmensteuerreformgesetz 2008 G. v. 14. August 2007 BGBl. I S. 1912; zuletzt geändert durch Artikel 16 G. v. 20.12.2008 BGBl. I S. 2850 m.W.v. 18. August 2007
Frühere Fassungen von § 2 InvZulG 2007
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
---|---|---|
aktuell vorher | 18.08.2007 | Artikel 13 Unternehmensteuerreformgesetz 2008 vom 14.08.2007 BGBl. I S. 1912 |
aktuell vorher | 01.01.2007 | Artikel 1 Gesetz zur Änderung des Investitionszulagengesetzes 2007 vom 21.12.2006 BGBl. I S. 3406 |
aktuell vorher | 06.12.2006 (30.12.2006) | Artikel 1 Gesetz zur Änderung des Investitionszulagengesetzes 2007 vom 21.12.2006 BGBl. I S. 3406 |
aktuell | vor 06.12.2006 (30.12.2006) | Urfassung |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 2 InvZulG 2007
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 2 InvZulG 2007 verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
InvZulG 2007 selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 3 InvZulG 2007 Investitionszeitraum (vom 01.01.2007)
... Investitionen sind begünstigt, wenn sie zu einem Erstinvestitionsvorhaben im Sinne des § 2 Abs. 3 gehören, mit dem der Anspruchsberechtigte 1. in der Zeit vom 21. Juli 2006 ... gehörenden Einzelinvestition begonnen worden ist. Außer in den Fällen des § 2 Abs. 3 Nr. 5 ist der Grundstückserwerb nicht als Investitionsbeginn anzusehen. Die ...
§ 5 InvZulG 2007 Höhe der Investitionszulage (vom 01.01.2007)
... Satz 2 für den Teil der Bemessungsgrundlage, der auf Investitionen im Sinne des § 2 Abs. 1 entfällt, wenn die beweglichen Wirtschaftsgüter während des ...
§ 5a InvZulG 2007 Begünstigte Investitionen, Investitionszeitraum und Höhe der Investitionszulage in dem nicht zum Fördergebiet im Sinne des § 1 Abs. 2 gehörenden Teil des Landes Berlin (vom 11.12.2008)
... aufgeführten Teilen des Landes Berlin begünstigte Investitionen im Sinne des § 2 vornehmen, haben nach Maßgabe der folgenden Absätze Anspruch auf eine ... 2 und 3 gilt entsprechend. (2) Für Erstinvestitionsvorhaben im Sinne des § 2 Abs. 3, mit denen der Anspruchsberechtigte nach dem 16. Oktober 2007 und vor dem 1. Januar 2009 ... 2006 (ABl. EU Nr. L 368 S. 85), Anwendung. Für Erstinvestitionsvorhaben im Sinne des § 2 Abs. 3, mit denen der Anspruchsberechtigte nach dem 31. Dezember 2008 begonnen hat, findet die ... des Absatzes 2 Satz 1, die vorbehaltlich der Absätze 5 und 6 die Voraussetzungen des § 2 Abs. 1 und 2 und des § 3 Abs. 1 Nr. 2 erfüllen, beträgt die Investitionszulage ... des Absatzes 2 Satz 2, die vorbehaltlich der Absätze 5 und 6 die Voraussetzungen des § 2 Abs. 1 und 2 und des § 3 Abs. 1 Nr. 2 erfüllen, beträgt die Investitionszulage ...
Anlage 2 InvZulG 2007 (zu § 2 Abs. 1 Satz 3) (vom 01.01.2007)
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zur Änderung des Investitionszulagengesetzes 2007
G. v. 21.12.2006 BGBl. I S. 3406
Artikel 1 InvZulG2007ÄndG
... die der Anspruchsberechtigte vor dem 1. Januar 2007 begonnen hat." 2. § 2 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird wie folgt geändert: ... der Absätze 1 bis 3 erforderlich sind." 7. Der Anlage 1 (zu § 2 Abs. 1 Satz 3) wird folgende Anlage vorangestellt: „Anlage 1 (zu § 1 Abs. ...
Gesetz zur Schaffung einer Nachfolgeregelung und Änderung des Investitionszulagengesetzes 2007
G. v. 07.12.2008 BGBl. I S. 2350
Artikel 2 InvZulRÄndG Änderung des Investitionszulagengesetzes 2007
... Satz angefügt: „Für Erstinvestitionsvorhaben im Sinne des § 2 Abs. 3, mit denen der Anspruchsberechtigte nach dem 31. Dezember 2008 begonnen hat, findet die ... des Absatzes 2 Satz 2, die vorbehaltlich der Absätze 5 und 6 die Voraussetzungen des § 2 Abs. 1 und 2 und des § 3 Abs. 1 Nr. 2 erfüllen, beträgt die Investitionszulage ...
Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements
G. v. 10.10.2007 BGBl. I S. 2332
Artikel 8a BüEnStG Änderung des Investitionszulagengesetzes 2007
... aufgeführten Teilen des Landes Berlin begünstigte Investitionen im Sinne des § 2 vornehmen, haben nach Maßgabe der folgenden Absätze Anspruch auf eine ... 2 und 3 gilt entsprechend. (2) Für Erstinvestitionsvorhaben im Sinne des § 2 Abs. 3, mit denen der Anspruchsberechtigte nach dem 16. Oktober 2007 und vor dem 1. Januar 2009 ... im Sinne des Absatzes 2, die vorbehaltlich der Absätze 4 und 5 die Voraussetzungen des § 2 Abs. 1 und 2 und des § 3 Abs. 1 Nr. 2 erfüllen, beträgt die Investitionszulage ...
Unternehmensteuerreformgesetz 2008
G. v. 14.08.2007 BGBl. I S. 1912; zuletzt geändert durch Artikel 16 G. v. 20.12.2008 BGBl. I S. 2850
Artikel 13 UStRG 2008 Änderung des Investitionszulagengesetzes 2007
... 2 Abs. 1 Satz 2 des Investitionszulagengesetzes 2007 in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/7286/a143606.htm