§ 16 - Investitionszulagengesetz 2007 (InvZulG 2007)

neugefasst durch B. v. 23.02.2007 BGBl. I S. 282; zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 07.12.2008 BGBl. I S. 2350
Geltung ab 06.12.2006; FNA: 707-6-1-8 Wirtschaftsförderung
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§ 16 Inkrafttreten


§ 16 hat 1 frühere Fassung und wird in 1 Vorschrift zitiert

(1) Dieses Gesetz tritt vorbehaltlich Absatz 2 an dem Tag in Kraft, an dem die Kommission eine Entscheidung nach Artikel 4 Abs. 2, 3, 6 oder nach Artikel 7 Abs. 2, 3 oder 4 der Verordnung (EG) Nr. 659/1999 des Rates vom 22. März 1999 über besondere Vorschriften für die Anwendung von Artikel 93 des EG-Vertrags (ABl. EG Nr. L 83 S. 1, Nr. L 129 S. 43) trifft, frühestens am Tag nach der Verkündung**).

(2) § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 tritt frühestens am 1. Januar 2007 in Kraft.

(3) Die Tage des Inkrafttretens nach Absatz 1 und 2 sind vom Bundesministerium der Finanzen im Bundesgesetzblatt gesondert bekannt zu geben. *)


---
*)
Anm. d. Red.: Gemäß B. v. 22. Dezember 2006 (BGBl. I S. 3404) trat das Gesetz am 6. Dezember 2012 in Kraft.


**)
Die Verkündung erfolgte am 20. Juli 2006.


Text in der Fassung der Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Investitionszulagengesetzes 2007 B. v. 22. Dezember 2006 BGBl. I S. 3404 m.W.v. 29. Dezember 2006

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Frühere Fassungen von § 16 InvZulG 2007

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 29.12.2006Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Investitionszulagengesetzes 2007
vom 21.12.2006 BGBl. I S. 3404

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 
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Zitierungen von § 16 InvZulG 2007

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 16 InvZulG 2007 verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in InvZulG 2007 selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Ermächtigungsgrundlage gemäß Zitiergebot

Sonstige
Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Investitionszulagengesetzes 2007
B. v. 22.12.2006 BGBl. I S. 3404


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