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Anlage 2 - Investitionszulagengesetz 2007 (InvZulG 2007)
neugefasst durch B. v. 23.02.2007 BGBl. I S. 282; zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 07.12.2008 BGBl. I S. 2350
Geltung ab 06.12.2006; FNA: 707-6-1-8 Wirtschaftsförderung
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Geltung ab 06.12.2006; FNA: 707-6-1-8 Wirtschaftsförderung
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Anlage 2 (zu § 2 Abs. 1 Satz 3)
Sensible Sektoren sind:
- 1.
- Stahlindustrie (Multisektoraler Regionalbeihilferahmen vom 13. Februar 2002 in Verbindung mit Anhang B sowie Leitlinien für staatliche Beihilfen mit regionaler Zielsetzung 2007 - 2013 in Verbindung mit Anhang I),
- 2.
- Schiffbau (Mitteilung der Kommission „Rahmenbestimmungen für Beihilfen an den Schiffbau" (ABl. EU 2003 Nr. C 317 S. 11, 2004 Nr. C 104 S. 71)),
- 3.
- Kraftfahrzeug-Industrie (Multisektoraler Regionalbeihilferahmen vom 13. Februar 2002 in Verbindung mit Anhang C),
- 4.
- Kunstfaserindustrie (Multisektoraler Regionalbeihilferahmen vom 13. Februar 2002 in Verbindung mit Anhang D sowie Leitlinien für staatliche Beihilfen mit regionaler Zielsetzung 2007 - 2013 in Verbindung mit Anhang II),
- 5.
- Landwirtschaftssektor (Mitteilung der Kommission „Gemeinschaftsrahmen für staatliche Beihilfen im Agrarsektor" (ABl. EG 2000 Nr. C 28 S. 2, Nr. C 232 S. 17)),
- 6.
- Fischerei- und Aquakultursektor (Leitlinien für die Prüfung der einzelstaatlichen Beihilfen im Fischerei- und Aquakultursektor (ABl. EG 2001 Nr. C 19 S. 7)) und
- 7.
- Verkehrssektor (Verordnung (EWG) Nr. 1107/70 des Rates vom 4. Juni 1970 über Beihilfen im Eisenbahn-, Straßen- und Binnenschiffsverkehr (ABl. EG Nr. L 130 S. 1) in der am 1. Januar 2006 geltenden Fassung sowie Mitteilung der Kommission „Leitlinien der Gemeinschaft für staatliche Beihilfen im Seeverkehr" (ABl. EU 2004 Nr. C 13 S. 3) und Anwendung der Artikel 92 und 93 des EG-Vertrages sowie des Artikels 61 des EWR-Abkommens auf staatliche Beihilfen im Luftverkehr (ABl. EG Nr. C 350 S. 5) vom 10. Dezember 1994).
Text in der Fassung des Artikels 1 Gesetz zur Änderung des Investitionszulagengesetzes 2007 G. v. 21. Dezember 2006 BGBl. I S. 3406 m.W.v. 1. Januar 2007
Frühere Fassungen von Anlage 2 InvZulG 2007
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 01.01.2007 | Artikel 1 Gesetz zur Änderung des Investitionszulagengesetzes 2007 vom 21.12.2006 BGBl. I S. 3406 |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von Anlage 2 InvZulG 2007
Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 2 InvZulG 2007 verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
InvZulG 2007 selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 1 InvZulG 2007 Anspruchsberechtigter, Fördergebiet (vom 01.01.2007)
... die im Fördergebiet begünstigte Investitionen im Sinne des § 2 vornehmen, haben Anspruch auf eine Investitionszulage. Steuerpflichtige im Sinne des ...
§ 2 InvZulG 2007 Begünstigte Investitionen (vom 18.08.2007)
... der Wert von 410 Euro tritt. Satz 1 gilt nur, soweit in den sensiblen Sektoren, die in der Anlage 2 zu diesem Gesetz aufgeführt sind, die Förderfähigkeit nicht eingeschränkt oder ...
§ 8 InvZulG 2007 Einzelnotifizierungspflichten, Genehmigungsvorbehalte und anzuwendende Rechtsvorschriften der Kommission der Europäischen Gemeinschaften (vom 01.01.2007)
... (2) Die Investitionszulage für Investitionen in sensible Sektoren (Anlage 2 ) ist erst nach Genehmigung durch die Kommission festzusetzen, wenn Einzelnotifizierungspflichten ... denen die Kommission die Förderfähigkeit ganz oder teilweise ausgeschlossen hat (Anlage 2 ), durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates anzupassen. ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zur Änderung des Investitionszulagengesetzes 2007
G. v. 21.12.2006 BGBl. I S. 3406
Artikel 1 InvZulG2007ÄndG
... bb) In Satz 3 wird die Angabe „Anlage 1" durch die Angabe „Anlage 2 " ersetzt. cc) Satz 4 wird wie folgt gefasst: „Für nach ... wie folgt geändert: a) In Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 wird die Angabe „Anlage 2 " durch die Angabe „Anlage 3" ersetzt. b) Absatz 2 Satz 1 wird wie ... 2 Satz 1 wird wie folgt geändert: aa) In Nummer 2 wird die Angabe „Anlage 2 " durch die Angabe „Anlage 3" ersetzt. bb) Der Nummer 2 ... 2 und in diesem der Klammerzusatz „(Anlage 1)" durch den Klammerzusatz „(Anlage 2 )" ersetzt. d) Die bisherigen Absätze 2 bis 6 werden die Absätze 3 bis ... 8 und in diesem der Klammerzusatz „(Anlage 1)" durch den Klammerzusatz „(Anlage 2 )" ersetzt. 6. § 10 wird wie folgt geändert: a) Dem Absatz 1 ... 2; 093 1; 093 2; 095 1". 8. Die bisherigen Anlagen 1 und 2 werden Anlagen 2 und 3. ... 2; 095 1". 8. Die bisherigen Anlagen 1 und 2 werden Anlagen 2 und 3. ...
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