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Zitierungen von § 8 InvZulG 2007
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 8 InvZulG 2007 verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
InvZulG 2007 selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 5a InvZulG 2007 Begünstigte Investitionen, Investitionszeitraum und Höhe der Investitionszulage in dem nicht zum Fördergebiet im Sinne des § 1 Abs. 2 gehörenden Teil des Landes Berlin (vom 11.12.2008)
... dieser Auflage obliegt dem jeweils anderen Beihilfegeber. (6) §§ 4, 6 bis 9, 10 Abs. 3 und 4 sowie §§ 11 bis 14 gelten ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zur Änderung des Investitionszulagengesetzes 2007
G. v. 21.12.2006 BGBl. I S. 3406
Artikel 1 InvZulG2007ÄndG
... Teil des Landes Berlin handelt, das zum Fördergebiet gehört." 5. § 8 wird wie folgt geändert: a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst: ... a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst: „§ 8 Einzelnotifizierungspflichten, Genehmigungsvorbehalte und anzuwendende Rechtsvorschriften der ...
Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements
G. v. 10.10.2007 BGBl. I S. 2332
Artikel 8a BüEnStG Änderung des Investitionszulagengesetzes 2007
... oder mit anderen Gemeinschaftsmitteln gefördert werden. (5) §§ 4, 6 bis 9, 10 Abs. 3 und 4 sowie §§ 11 bis 14 gelten sinngemäß." ...
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