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Artikel 4 - Steueränderungsgesetz 2007 (StÄndG 2007 k.a.Abk.)

Artikel 4 Änderung des Gesetzes über Bergmannsprämien


Artikel 4 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 1. Januar 2007 BergPG § 2, § 7

Das Gesetz über Bergmannsprämien in der Fassung der Bekanntmachung vom 12. Mai 1969 (BGBl. I S. 434), zuletzt geändert durch Artikel 37 des Gesetzes vom 24. Dezember 2003 (BGBl. I S. 2954), wird wie folgt geändert:

1.
In § 2 wird die Angabe „5 Euro" durch die Angabe „2,50 Euro" ersetzt.

2.
§ 7 wird wie folgt gefasst:

„§ 7 Anwendungsvorschriften

(1) Die vorstehende Fassung dieses Gesetzes gilt erstmals für Bergmannsprämien, die für eine nach dem 31. Dezember 2006 verfahrene volle Schicht gewährt werden.

(2) Dieses Gesetz ist letztmals anzuwenden für verfahrene volle Schichten vor dem 1. Januar 2008."

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Zitierungen von Artikel 4 Steueränderungsgesetz 2007

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 4 StÄndG 2007 verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in StÄndG 2007 selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Steuervereinfachungsgesetz 2011
G. v. 01.11.2011 BGBl. I S. 2131
Artikel 14 StVereinfG 2011 Aufhebung bundesrechtlicher Rechtsvorschriften
... in der Fassung der Bekanntmachung vom 12. Mai 1969 (BGBl. I S. 434), das zuletzt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 19. Juli 2006 (BGBl. I S. 1652) geändert worden ist, sowie die Verordnung ...