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§ 2 - Agrarstatistikgesetz (AgrStatG)
neugefasst durch B. v. 17.12.2009 BGBl. I S. 3886; zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 14.11.2022 BGBl. I S. 2030
Geltung ab 01.09.2002; FNA: 7860-9 Allgemeine landwirtschaftliche Statistik
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Geltung ab 01.09.2002; FNA: 7860-9 Allgemeine landwirtschaftliche Statistik
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§ 2 Einzelerhebungen
Die Bodennutzungserhebung umfasst folgende Einzelerhebungen:
- 1.
- Flächenerhebung,
- 2.
- Bodennutzungshaupterhebung,
- 3.
- Zierpflanzenerhebung,
- 4.
- Gemüseerhebung,
- 5.
- Baumschulerhebung,
- 6.
- Baumobstanbauerhebung,
- 7.
- Strauchbeerenerhebung.
Text in der Fassung des Artikels 1 Zweites Gesetz zur Änderung des Agrarstatistikgesetzes G. v. 4. Dezember 2011 BGBl. I S. 2441 m.W.v. 9. Dezember 2011
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Frühere Fassungen von § 2 AgrStatG
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 09.12.2011 | Artikel 1 Zweites Gesetz zur Änderung des Agrarstatistikgesetzes vom 04.12.2011 BGBl. I S. 2441 |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 2 AgrStatG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 2 AgrStatG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
AgrStatG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 92 AgrStatG Hilfsmerkmale (vom 19.11.2022)
... 5. die Art des Betriebs, 6. bei der Bodennutzungshaupterhebung ( § 2 Nr. 2 ): die Vor- und Familiennamen sowie Anschriften der bisherigen Bewirtschafter von seit dem Vorjahr ...
§ 93 AgrStatG Auskunftspflicht (vom 19.11.2022)
... Bundesstatistikgesetzes findet bei Stichprobenerhebungen im Rahmen der Bodennutzungshaupterhebung ( § 2 Nr. 2 ), der Gemüseerhebung (§ 2 Nummer 4), der Erhebung über die Viehbestände ... im Rahmen der Bodennutzungshaupterhebung (§ 2 Nr. 2), der Gemüseerhebung ( § 2 Nummer 4 ), der Erhebung über die Viehbestände (§ 1 Nr. 2), der Strukturerhebungen in land- ...
§ 96 AgrStatG Fortschreibeverfahren (vom 09.12.2011)
... Bodennutzungshaupterhebung (§ 2 Nr. 2) und die Baumobstanbauerhebung (§ 2 Nummer 6) können ganz oder teilweise im ... Bodennutzungshaupterhebung (§ 2 Nr. 2) und die Baumobstanbauerhebung (§ 2 Nummer 6) können ganz oder teilweise im Fortschreibeverfahren durchgeführt werden. Wird ...
§ 98 AgrStatG Übermittlung, Verwendung und Veröffentlichung von Einzelangaben (vom 19.11.2022)
... zu löschen. (3) Die Veröffentlichung der Ergebnisse der Flächenerhebung ( § 2 Nr. 1 ) für jede Gemeinde ist zugelassen. (4) Zur Erstellung des Nationalen ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Zweites Gesetz zur Änderung des Agrarstatistikgesetzes
G. v. 04.12.2011 BGBl. I S. 2441
Artikel 1 2. AgrStatGÄndG Änderung des Agrarstatistikgesetzes
... die Wörter „Fischerei- und Aquakulturstatistik" ersetzt. 3. In § 2 werden die Nummern 3 bis 5 durch die folgenden Nummern 3 bis 7 ersetzt: „3. ... a) In Absatz 1 werden die Wörter „Gemüseanbau- und Zierpflanzenerhebung (§ 2 Nummer 3)" durch die Wörter „Gemüseerhebung (§ 2 Nummer 4)" ersetzt ... (§ 2 Nummer 3)" durch die Wörter „Gemüseerhebung (§ 2 Nummer 4)" ersetzt und nach der Angabe „(§ 44 Nummer 2)" werden die ... 65a Nummer 1)" ersetzt. 26. In § 96 Satz 1 wird die Angabe „(§ 2 Nummer 5)" durch die Angabe „(§ 2 Nummer 6)" ersetzt. 27. § ... § 96 Satz 1 wird die Angabe „(§ 2 Nummer 5)" durch die Angabe „(§ 2 Nummer 6)" ersetzt. 27. § 97 wird wie folgt geändert: a) ...
Zweites Gesetz zur Änderung des Agrarstatistikgesetzes und des Rinderregistrierungsdurchführungsgesetzes
G. v. 06.03.2009 BGBl. I S. 438
Artikel 1 2. AgrStatGuaÄndG Änderung des Agrarstatistikgesetzes
... 1 Bodennutzungserhebung Unterabschnitt 1 Allgemeine Vorschrift § 2 Einzelerhebungen Unterabschnitt 2 Flächenerhebung § 3 ... 5. die Art des Betriebs, 6. bei der Bodennutzungshaupterhebung (§ 2 Nr. 2): die Vor- und Familiennamen sowie Anschriften der bisherigen Bewirtschafter von seit dem ... findet bei Stichprobenerhebungen im Rahmen der Bodennutzungshaupterhebung (§ 2 Nr. 2), der Gemüseanbau- und Zierpflanzenerhebung (§ 2 Nr. 3), der Erhebung über ... (§ 2 Nr. 2), der Gemüseanbau- und Zierpflanzenerhebung (§ 2 Nr. 3), der Erhebung über die Viehbestände (§ 1 Nr. 2), der Strukturerhebungen in ...
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