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§ 8 - Agrarstatistikgesetz (AgrStatG)

neugefasst durch B. v. 17.12.2009 BGBl. I S. 3886; zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 14.11.2022 BGBl. I S. 2030
Geltung ab 01.09.2002; FNA: 7860-9 Allgemeine landwirtschaftliche Statistik
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§ 8 Erhebungsmerkmale und Berichtszeit



(1) Erhebungsmerkmale der Bodennutzungshaupterhebung sind die Nutzung der Flächen nach Hauptnutzungsarten und Nutzungszweck, Kulturarten, Pflanzengruppen, Pflanzenarten und Kulturformen, auch nach Züchtungsmethode, sowie der Zwischenfruchtanbau nach der Pflanzengruppe und dem Nutzungszweck jeweils nach der Fläche.

(2) Der Berichtszeitraum für die Erhebungsmerkmale nach Absatz 1 mit Ausnahme des Zwischenfruchtanbaus ist das laufende Kalenderjahr. Der Berichtszeitraum für den Zwischenfruchtanbau sind die Monate Juni des Vorjahres bis Mai des laufenden Jahres.



 
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Frühere Fassungen von § 8 AgrStatG

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 12.03.2009Artikel 1 Zweites Gesetz zur Änderung des Agrarstatistikgesetzes und des Rinderregistrierungsdurchführungsgesetzes
vom 06.03.2009 BGBl. I S. 438

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 8 AgrStatG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 8 AgrStatG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in AgrStatG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 27 AgrStatG Erhebungsart und Erhebungsmerkmale (vom 19.11.2022)
... geführt wird, 6. die Erhebungsmerkmale der Bodennutzungshaupterhebung nach § 8 Absatz 1 , 7. zu den Beständen a) an Rindern, Schafen und Ziegen: die Zahl, das ...
§ 28 AgrStatG Berichtszeit (vom 19.11.2022)
...  1. die Erhebungsmerkmale nach § 27 Absatz 2 Nummer 6 und 8 Buchstabe a und b: der in § 8 Absatz 2 geregelte Zeitraum, 2. das Erhebungsmerkmal nach § 27 Absatz 2 Nummer 9 Buchstabe ...
§ 94a AgrStatG Verordnungsermächtigung (vom 19.11.2022)
... zu treffen; 5. für die Bodennutzungshaupterhebung (§§ 6 bis 8 ), die Erhebung über die Viehbestände (§§ 18 bis 20a), die ...
§ 97 AgrStatG Betriebsregister (vom 19.11.2022)
... Betriebsinhabers unzulässig ist: 1. Erhebungsmerkmale der Bodennutzungserhebung ( § 8 Absatz 1 , § 11 Absatz 1, § 11c Absatz 1, § 14 Absatz 1, § 17 Absatz 1, § 17c ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Drittes Gesetz zur Änderung des Agrarstatistikgesetzes
G. v. 05.12.2014 BGBl. I S. 1975
Artikel 1 3. AgrStatGÄndG Änderung des Agrarstatistikgesetzes
... ist für 1. die Erhebungsmerkmale nach Absatz 1 Nummer 3: der in § 8 Absatz 2 geregelte Zeitraum, 2. die Erhebungsmerkmale nach Absatz 1 Nummer 4, 13, 14 ... unzulässig ist: 1. Erhebungsmerkmale der Bodennutzungserhebung (§ 8 Absatz 1, § 11 Absatz 1, § 11c Absatz 1, § 14 Absatz 1, § 17 Absatz 1, § ...

Gesetz zur Änderung des Agrarstatistikgesetzes und des Lebensmittelspezialitätengesetzes
G. v. 14.11.2022 BGBl. I S. 2030
Artikel 1 AgrStatGuaÄndG Änderung des Agrarstatistikgesetzes
... geführt wird, 6. die Erhebungsmerkmale der Bodennutzungshaupterhebung nach § 8 Absatz 1 , 7. zu den Beständen a) an Rindern, Schafen und Ziegen: die Zahl, ... 1. die Erhebungsmerkmale nach § 27 Absatz 2 Nummer 6 und 8 Buchstabe a und b: der in § 8 Absatz 2 geregelte Zeitraum, 2. das Erhebungsmerkmal nach § 27 Absatz 2 Nummer 9 Buchstabe ...

Viertes Gesetz zur Änderung des Agrarstatistikgesetzes
G. v. 08.07.2019 BGBl. I S. 1034
Artikel 1 4. AgrStatGÄndG
... geführt wird, 6. die Erhebungsmerkmale der Bodennutzungshaupterhebung nach § 8 Absatz 1 , 7. die bewässerbare und die bewässerte Fläche, 8. zu den ... 1. die Erhebungsmerkmale nach § 27 Absatz 1 Nummer 6 und 9 Buchstabe a und b: der in § 8 Absatz 2 geregelte Zeitraum, 2. die Erhebungsmerkmale nach § 27 Absatz 1 Nummer 7 und 14 ...

Zweites Gesetz zur Änderung des Agrarstatistikgesetzes
G. v. 04.12.2011 BGBl. I S. 2441
Artikel 1 2. AgrStatGÄndG Änderung des Agrarstatistikgesetzes
... Nummer 2)," eingefügt. bb) In Satz 4 werden die Wörter „(§ 8 Absatz 1, § 11 Absatz 1, § 14 Absatz 1, § 17 Absatz 1)" durch die Wörter ... 11 Absatz 1, § 14 Absatz 1, § 17 Absatz 1)" durch die Wörter „(§ 8 Absatz 1, § 11 Absatz 1, § 11c Absatz 1, § 14 Absatz 1, § 17 Absatz 1, § ...

Zweites Gesetz zur Änderung des Agrarstatistikgesetzes und des Rinderregistrierungsdurchführungsgesetzes
G. v. 06.03.2009 BGBl. I S. 438
Artikel 1 2. AgrStatGuaÄndG Änderung des Agrarstatistikgesetzes
...  § 7 Erhebungsart, Periodizität, Erhebungszeitraum, Merkmale § 8 Erhebungsmerkmale und Berichtszeit Unterabschnitt 4 Gemüseanbau- und ... 1 ist in den Jahren 2010, 2013 und 2016 Bestandteil der Agrarstrukturerhebung. § 8 Erhebungsmerkmale und Berichtszeit (1) Erhebungsmerkmale der ... die Erhebungsmerkmale der Bodennutzungshaupterhebung mit Ausnahme des Zwischenfruchtanbaus (§ 8 Abs. 1), 4. zu den Flächen im Freiland: a) die bewässerbare ... (2) Der Berichtszeitraum für die Erhebungsmerkmale nach Absatz 1 Nr. 3 ist der in § 8 Abs. 2 geregelte Zeitraum. Der Berichtszeitraum für die Erhebungsmerkmale nach Absatz 1 Nr. ... angefügt: „5. für die Bodennutzungshaupterhebung (§§ 6 bis 8 ), die Erhebung über die Viehbestände (§§ 18 bis 20a), die ... Auswertungen dürfen die Erhebungsmerkmale der Bodennutzungserhebung (§ 8 Abs. 1, § 11 Abs. 1, § 14 Abs. 1, § 17 Abs. 1), der Erhebung über die ...