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§ 20 - Agrarstatistikgesetz (AgrStatG)
neugefasst durch B. v. 17.12.2009 BGBl. I S. 3886; zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 14.11.2022 BGBl. I S. 2030
Geltung ab 01.09.2002; FNA: 7860-9 Allgemeine landwirtschaftliche Statistik
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Geltung ab 01.09.2002; FNA: 7860-9 Allgemeine landwirtschaftliche Statistik
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§ 20 Erhebungsmerkmale
Erhebungsmerkmale der Erhebung über die Viehbestände sind:
- 1.
- bei den Beständen an Rindern und Schafen: die Zahl, das Alter, das Geschlecht und der Nutzungszweck der Tiere,
- 2.
- bei den Beständen an Schweinen: die Zahl der Tiere nach Lebendgewichtsklassen und Nutzungszweck, bei Zuchtschweinen außerdem das Geschlecht und bei Zuchtsauen die Trächtigkeit.
Text in der Fassung des Artikels 2 Zweites Gesetz zur Änderung des Agrarstatistikgesetzes und des Rinderregistrierungsdurchführungsgesetzes G. v. 6. März 2009 BGBl. I S. 438 m.W.v. 1. Januar 2010
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Frühere Fassungen von § 20 AgrStatG
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 01.01.2010 | Artikel 2 Zweites Gesetz zur Änderung des Agrarstatistikgesetzes und des Rinderregistrierungsdurchführungsgesetzes vom 06.03.2009 BGBl. I S. 438 |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 20 AgrStatG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 20 AgrStatG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
AgrStatG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 20a AgrStatG Besondere Vorschriften zur Erhebung der Rinderbestände (vom 15.12.2010)
... Union erlassenen Rechtsvorschriften nicht entgegenstehen. (2) Die §§ 18 bis 20 finden in diesem Fall mit folgenden Maßgaben Anwendung: 1. Erhebungseinheiten ... 3. November durchgeführt. 3. Zusätzlich zu den Erhebungsmerkmalen nach § 20 ist Erhebungsmerkmal die Rasse der ...
§ 93 AgrStatG Auskunftspflicht (vom 19.11.2022)
... (6) Für die Erhebung über die Viehbestände (§§ 18 bis 20a) und die Agrarstrukturerhebung (§§ 25 bis 28) dürfen auch Angaben, die auf ...
§ 94a AgrStatG Verordnungsermächtigung (vom 19.11.2022)
... (§§ 6 bis 8), die Erhebung über die Viehbestände (§§ 18 bis 20a), die Agrarstrukturerhebung (§§ 25 bis 28) und die Erhebung in Unternehmen mit ...
§ 97 AgrStatG Betriebsregister (vom 19.11.2022)
... 17c Absatz 1), 2. Erhebungsmerkmale der Erhebung über die Viehbestände ( §§ 20 , 20a), 3. Erhebungsmerkmale der Agrarstrukturerhebung (§ 27), 4. ...
Zitat in folgenden Normen
Rinderregistrierungsdurchführungsgesetz (RiRegDG)
neugefasst durch B. v. 22.06.2004 BGBl. I S. 1280; zuletzt geändert durch Artikel 105 G. v. 20.11.2019 BGBl. I S. 1626
§ 2 RiRegDG Verarbeitung von Daten (vom 26.11.2019)
... Form, zur Durchführung der Erhebung über die Viehbestände nach den §§ 18 bis 20a des Agrarstatistikgesetzes, der Agrarstrukturerhebung nach den §§ 25 bis 27 des ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Drittes Gesetz zur Änderung des Agrarstatistikgesetzes
G. v. 05.12.2014 BGBl. I S. 1975
Artikel 1 3. AgrStatGÄndG Änderung des Agrarstatistikgesetzes
... 1), 2. Erhebungsmerkmale der Erhebung über die Viehbestände (§§ 20 , 20a), 3. Erhebungsmerkmale der Agrarstrukturerhebung (§ 27 Absatz 1 und 1a), ...
Gesetz zur Änderung des Agrarstatistikgesetzes und des Rinderregistrierungsdurchführungsgesetzes
G. v. 19.07.2006 BGBl. I S. 1659
Artikel 1 AgrStatGuaÄndG Änderung des Agrarstatistikgesetzes
... Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert: a) Nach der Angabe zu § 20 wird folgende Angabe eingefügt: „§ 20a Besondere Vorschriften zur ... nach der Art der tatsächlichen Nutzung erhoben." 3. Nach § 20 wird folgender § 20a eingefügt: „§ 20a Besondere Vorschriften zur ... erlassenen Rechtsvorschriften nicht entgegenstehen. (2) Die §§ 18 bis 20 finden in diesem Fall mit folgenden Maßgaben Anwendung: 1. Erhebungseinheiten ... November durchgeführt. 3. Zusätzlich zu den Erhebungsmerkmalen nach § 20 ist Erhebungsmerkmal die Rasse der Tiere." 4. § 29 Abs. 1 wird wie folgt ... gefasst: „Für die Erhebung über die Viehbestände (§§ 18 bis 20a) dürfen auch Angaben, die auf Grund von Rechtsvorschriften zur Kennzeichnung und ...
Artikel 2 AgrStatGuaÄndG Änderung des Rinderregistrierungsdurchführungsgesetzes
... Form, zur Durchführung der Erhebung über die Viehbestände nach den §§ 18 bis 20a des Agrarstatistikgesetzes." ...
Zweites Gesetz zur Änderung des Agrarstatistikgesetzes und des Rinderregistrierungsdurchführungsgesetzes
G. v. 06.03.2009 BGBl. I S. 438
Artikel 1 2. AgrStatGuaÄndG Änderung des Agrarstatistikgesetzes
... § 19 Erhebungsart, Periodizität, Berichtszeitpunkt, Merkmale § 20 Erhebungsmerkmale § 20a Besondere Vorschriften zur Erhebung der ... (6) Für die Erhebung über die Viehbestände (§§ 18 bis 20a) und die Agrarstrukturerhebung (§§ 25 bis 27) dürfen auch Angaben, die auf ... (§§ 6 bis 8), die Erhebung über die Viehbestände (§§ 18 bis 20a), die Agrarstrukturerhebung (§§ 25 bis 27) und die Erhebung in Unternehmen mit ... 1, § 14 Abs. 1, § 17 Abs. 1), der Erhebung über die Viehbestände (§§ 20 , 20a), der Agrarstrukturerhebung (§ 27 Abs. 1), der Landwirtschaftszählung (§ 30 ...
Artikel 2 2. AgrStatGuaÄndG Weitere Änderung des Agrarstatistikgesetzes
... und bei höchstens 5.000 Erhebungseinheiten mit Schafen durchgeführt. § 20 Erhebungsmerkmale Erhebungsmerkmale der Erhebung über die Viehbestände ... erlassenen Rechtsvorschriften nicht entgegenstehen. (2) Die §§ 18 bis 20 finden in diesem Fall mit folgenden Maßgaben Anwendung: 1. Erhebungseinheiten ... November durchgeführt. 3. Zusätzlich zu den Erhebungsmerkmalen nach § 20 ist Erhebungsmerkmal die Rasse der Tiere." 3. § 46 wird wie folgt ...
Zitate in aufgehobenen Titeln
Agrarstatistik-Emissionsberichterstattungsverordnung 2021 (AgrStatEBV 2021)
V. v. 10.11.2020 BGBl. I S. 2427
§ 1 AgrStatEBV 2021 Erhebung über die Viehbestände
... Nummer 2 des Agrarstatistikgesetzes werden zu Schweinen im November 2021 zusätzlich zu den in § 20 Nummer 2 des Agrarstatistikgesetzes genannten Merkmalen die folgenden Erhebungsmerkmale erhoben: 1. die Zahl der ...
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