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§ 25 - Agrarstatistikgesetz (AgrStatG)
neugefasst durch B. v. 17.12.2009 BGBl. I S. 3886; zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 14.11.2022 BGBl. I S. 2030
Geltung ab 01.09.2002; FNA: 7860-9 Allgemeine landwirtschaftliche Statistik
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Geltung ab 01.09.2002; FNA: 7860-9 Allgemeine landwirtschaftliche Statistik
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§ 25 Erhebungseinheiten
Erhebungseinheiten der Agrarstrukturerhebung sind die Betriebe nach § 91 Absatz 1a Nummer 1.
Text in der Fassung des Artikels 1 Viertes Gesetz zur Änderung des Agrarstatistikgesetzes G. v. 8. Juli 2019 BGBl. I S. 1034 m.W.v. 16. Juli 2019
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Frühere Fassungen von § 25 AgrStatG
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 16.07.2019 | Artikel 1 Viertes Gesetz zur Änderung des Agrarstatistikgesetzes vom 08.07.2019 BGBl. I S. 1034 |
aktuell vorher | 09.12.2011 | Artikel 1 Zweites Gesetz zur Änderung des Agrarstatistikgesetzes vom 04.12.2011 BGBl. I S. 2441 |
aktuell vorher | 12.03.2009 | Artikel 1 Zweites Gesetz zur Änderung des Agrarstatistikgesetzes und des Rinderregistrierungsdurchführungsgesetzes vom 06.03.2009 BGBl. I S. 438 |
aktuell | vor 12.03.2009 | früheste archivierte Fassung |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 25 AgrStatG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 25 AgrStatG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
AgrStatG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 24 AgrStatG Einzelerhebungen (vom 16.07.2019)
... Die Strukturerhebungen umfassen folgende Einzelerhebungen: 1. Agrarstrukturerhebung ( §§ 25 bis 28), 2. Strukturerhebung der Forstbetriebe (§§ 29 bis 33). (2) ...
§ 93 AgrStatG Auskunftspflicht (vom 19.11.2022)
... nach § 18 Absatz 1 für die Erhebung über die Viehbestände, nach § 25 für die Agrarstrukturerhebung, nach § 29 für die Strukturerhebung der ... Erhebung über die Viehbestände (§§ 18 bis 20a) und die Agrarstrukturerhebung ( §§ 25 bis 28) dürfen auch Angaben, die auf Grund von Rechtsvorschriften zur Kennzeichnung und ... Stellen auskunftspflichtig. (7) Für die Agrarstrukturerhebung ( §§ 25 bis 28) und die Strukturerhebung der Forstbetriebe (§§ 29 bis 32) sollen die ...
§ 94a AgrStatG Verordnungsermächtigung (vom 19.11.2022)
... die Erhebung über die Viehbestände (§§ 18 bis 20a), die Agrarstrukturerhebung ( §§ 25 bis 28) und die Erhebung in Unternehmen mit Hennenhaltung (§§ 52 bis 54), auch als ...
Zitat in folgenden Normen
Rinderregistrierungsdurchführungsgesetz (RiRegDG)
neugefasst durch B. v. 22.06.2004 BGBl. I S. 1280; zuletzt geändert durch Artikel 105 G. v. 20.11.2019 BGBl. I S. 1626
§ 2 RiRegDG Verarbeitung von Daten (vom 26.11.2019)
... nach den §§ 18 bis 20a des Agrarstatistikgesetzes, der Agrarstrukturerhebung nach den §§ 25 bis 27 des Agrarstatistikgesetzes und der Feststellung der Grundgesamtheit nach § 97a des ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Viertes Gesetz zur Änderung des Agrarstatistikgesetzes
G. v. 08.07.2019 BGBl. I S. 1034
Artikel 1 4. AgrStatGÄndG
... § 24 Einzelerhebungen Unterabschnitt 2 Agrarstrukturerhebung § 25 Erhebungseinheiten § 26 Erhebungszeitraum § 27 Erhebungsart ... Die Strukturerhebungen umfassen folgende Einzelerhebungen: 1. Agrarstrukturerhebung ( §§ 25 bis 28), 2. Strukturerhebung der Forstbetriebe (§§ 29 bis 33). ... 100 Hektar groß sind. Unterabschnitt 2 Agrarstrukturerhebung § 25 Erhebungseinheiten Erhebungseinheiten der Agrarstrukturerhebung sind die Betriebe nach ... der Forstbetriebe" ersetzt. b) In Absatz 6 Satz 1 wird die Angabe „( §§ 25 bis 27)" durch die Angabe „(§§ 25 bis 28)" ersetzt. c) ... In Absatz 6 Satz 1 wird die Angabe „(§§ 25 bis 27)" durch die Angabe „( §§ 25 bis 28)" ersetzt. c) Absatz 7 Satz 1 wird wie folgt gefasst: ... Absatz 7 Satz 1 wird wie folgt gefasst: „Für die Agrarstrukturerhebung ( §§ 25 bis 28) und die Strukturerhebung der Forstbetriebe (§§ 29 bis 32) sollen die ... erhoben werden." 9. In § 94a Nummer 5 wird die Angabe „( §§ 25 bis 27)" durch die Angabe „(§§ 25 bis 28)" ersetzt. 10. ... § 94a Nummer 5 wird die Angabe „(§§ 25 bis 27)" durch die Angabe „( §§ 25 bis 28)" ersetzt. 10. § 97 wird wie folgt geändert: a) ...
Zweites Gesetz zur Änderung des Agrarstatistikgesetzes
G. v. 04.12.2011 BGBl. I S. 2441
Artikel 1 2. AgrStatGÄndG Änderung des Agrarstatistikgesetzes
... nach § 18 Absatz 1 für die Erhebung über die Viehbestände, nach § 25 für die Agrarstrukturerhebung, nach § 28 für die Haupterhebung der ... durchgeführt." 30. In § 6 Nummer 1, § 18 Absatz 1, §§ 25 , 28 und 31, § 47 Absatz 1 Satz 1, § 92 Nummer 2 sowie § 94a Nummer 2 wird jeweils ...
Zweites Gesetz zur Änderung des Agrarstatistikgesetzes und des Rinderregistrierungsdurchführungsgesetzes
G. v. 06.03.2009 BGBl. I S. 438
Artikel 1 2. AgrStatGuaÄndG Änderung des Agrarstatistikgesetzes
... und Periodizität Unterabschnitt 2 Agrarstrukturerhebung § 25 Erhebungseinheiten § 26 Erhebungsart und Erhebungsprogramm § 27 ... die Wörter „sind alle zwei Jahre Bestandteil der Agrarstrukturerhebung (§§ 25 bis 29) und werden in den Jahren ohne Agrarstrukturerhebung" durch das Wort ... 100 Hektar groß sind. Unterabschnitt 2 Agrarstrukturerhebung § 25 Erhebungseinheiten Erhebungseinheiten der Agrarstrukturerhebung sind die Betriebe nach ... nach § 18 Abs. 1 für die Erhebung über die Viehbestände, nach § 25 für die Agrarstrukturerhebung, nach § 28 für die Haupterhebung der ... die Viehbestände (§§ 18 bis 20a) und die Agrarstrukturerhebung (§§ 25 bis 27) dürfen auch Angaben, die auf Grund von Rechtsvorschriften zur Kennzeichnung und ... Stellen auskunftspflichtig. (7) Für die Agrarstrukturerhebung (§§ 25 bis 27) sollen die Lagekoordinaten des Betriebssitzes (§ 27 Abs. 1 Nr. 1) unter Verwendung ... über die Viehbestände (§§ 18 bis 20a), die Agrarstrukturerhebung (§§ 25 bis 27) und die Erhebung in Unternehmen mit Hennenhaltung (§§ 52 bis 54), auch als ...
Artikel 3 2. AgrStatGuaÄndG Änderung des Rinderregistrierungsdurchführungsgesetzes
... Komma ersetzt und werden die Wörter „der Agrarstrukturerhebung nach den §§ 25 bis 27 des Agrarstatistikgesetzes und der Feststellung der Grundgesamtheit nach § 97a des ...
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