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§ 54 - Agrarstatistikgesetz (AgrStatG)

neugefasst durch B. v. 17.12.2009 BGBl. I S. 3886; zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 14.11.2022 BGBl. I S. 2030
Geltung ab 01.09.2002; FNA: 7860-9 Allgemeine landwirtschaftliche Statistik
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§ 54 Erhebungsmerkmale und Berichtszeit



(1) Erhebungsmerkmale der Erhebung in Unternehmen mit Hennenhaltung sind die Zahl der vorhandenen Hennenhaltungsplätze, die Zahl der legenden Hennen sowie die Zahl der erzeugten Eier jeweils nach der Haltungsform.

(2) 1Der Berichtszeitpunkt für die Zahl der vorhandenen Hennenhaltungsplätze und die Zahl der legenden Hennen ist der letzte Tag des jeweiligen Vormonats. 2Der Berichtszeitraum für die Zahl der erzeugten Eier ist der jeweilige Vormonat.



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Frühere Fassungen von § 54 AgrStatG

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.02.2015Artikel 1 Drittes Gesetz zur Änderung des Agrarstatistikgesetzes
vom 05.12.2014 BGBl. I S. 1975

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 54 AgrStatG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 54 AgrStatG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in AgrStatG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 94a AgrStatG Verordnungsermächtigung (vom 19.11.2022)
... (§§ 25 bis 28) und die Erhebung in Unternehmen mit Hennenhaltung (§§ 52 bis 54 ), auch als Unterstichprobe oder in einer Nacherhebung, die Erhebung von Merkmalen über ...
§ 97 AgrStatG Betriebsregister (vom 19.11.2022)
... 2 Nummer 2), 5. Erhebungsmerkmale der Geflügelstatistik (§ 51 Absatz 1, § 54 Absatz 1 , § 57 Absatz 1), 6. Erhebungsmerkmale der Aquakulturstatistik (§ 68b Absatz ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Drittes Gesetz zur Änderung des Agrarstatistikgesetzes
G. v. 05.12.2014 BGBl. I S. 1975
Artikel 1 3. AgrStatGÄndG Änderung des Agrarstatistikgesetzes
... und Landwirtschaft" ersetzt. 8. § 54 wird wie folgt gefasst: „§ 54 Erhebungsmerkmale und Berichtszeit  ... 8. § 54 wird wie folgt gefasst: „§ 54 Erhebungsmerkmale und Berichtszeit (1) Erhebungsmerkmale der Erhebung in Unternehmen ... 2), 6. Erhebungsmerkmale der Geflügelstatistik (§ 51 Absatz 1, § 54 Absatz 1, § 57 Absatz 1), 7. Erhebungsmerkmale der Aquakulturstatistik (§ ...

Zweites Gesetz zur Änderung des Agrarstatistikgesetzes und des Rinderregistrierungsdurchführungsgesetzes
G. v. 06.03.2009 BGBl. I S. 438
Artikel 1 2. AgrStatGuaÄndG Änderung des Agrarstatistikgesetzes
...  § 53 Erhebungsart, Periodizität, Merkmale § 54 Erhebungsmerkmale und Berichtszeit Unterabschnitt 4 Erhebung in ... (§§ 25 bis 27) und die Erhebung in Unternehmen mit Hennenhaltung (§§ 52 bis 54 ), auch als Unterstichprobe oder in einer Nacherhebung, die Erhebung von Merkmalen über ... Produktionsmethoden (§ 32 Abs. 2), der Geflügelstatistik (§ 51 Abs. 1, § 54 Abs. 1, § 57 Abs. 1), der Rebflächenerhebung (§ 71 Abs. 1), der Bestandserhebung ...