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§ 68 - Agrarstatistikgesetz (AgrStatG)

neugefasst durch B. v. 17.12.2009 BGBl. I S. 3886; zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 14.11.2022 BGBl. I S. 2030
Geltung ab 01.09.2002; FNA: 7860-9 Allgemeine landwirtschaftliche Statistik
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§ 68 Erhebungsmerkmale und Berichtszeitraum



(1) Erhebungsmerkmale der Hochsee- und Küstenfischereistatistik bei Anlandungen deutscher Fischereifahrzeuge innerhalb und außerhalb des Geltungsbereiches dieses Gesetzes und bei Anlandungen ausländischer Fischereifahrzeuge unmittelbar vom Fangplatz aus im Geltungsbereich dieses Gesetzes sind:

1.
Beginn und Ende der Fangreise,

2.
Fangplatz,

3.
Fanggerät,

4.
Verarbeitung an Bord nach Art, Menge und Form,

5.
Anlandehafen,

6.
Anlandegebiet,

7.
Fangergebnis nach Absatzart jeweils nach Fischart, Menge und Erlös.

(2) Bei Anlandungen deutscher Küstenfischereifahrzeuge innerhalb des Geltungsbereiches dieses Gesetzes werden nur die in Absatz 1 Nr. 2, 5 bis 7 genannten Erhebungsmerkmale erhoben.

(3) Der Berichtszeitraum für die Erhebungsmerkmale nach Absatz 1 ist der jeweilige Monat.

 
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Zitierungen von § 68 AgrStatG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 68 AgrStatG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in AgrStatG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Zweites Gesetz zur Änderung des Agrarstatistikgesetzes
G. v. 04.12.2011 BGBl. I S. 2441
Artikel 1 2. AgrStatGÄndG Änderung des Agrarstatistikgesetzes
...  § 67 Erhebungsart, Periodizität, Merkmale § 68 Erhebungsmerkmale und Berichtszeitraum Unterabschnitt 3 Aquakulturstatistik  ... 2 Hochsee- und Küstenfischereistatistik". 17. Nach § 68 wird folgender Unterabschnitt 3 angefügt: „Unterabschnitt 3 ...

Zweites Gesetz zur Änderung des Agrarstatistikgesetzes und des Rinderregistrierungsdurchführungsgesetzes
G. v. 06.03.2009 BGBl. I S. 438
Artikel 1 2. AgrStatGuaÄndG Änderung des Agrarstatistikgesetzes
...  § 67 Erhebungsart, Periodizität, Merkmale § 68 Erhebungsmerkmale und Berichtszeitraum Abschnitt 11 Weinstatistik  ...